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Änderung der Corona-Verordnungen des Burgenlandkreises

Fallzahlen Burgenlandkreis ©Gemeinde Elsteraue

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der sich anhaltend negativen Entwicklung der Corona-Pandemie im Burgenlandkreis, hat der Landrat die Einschränkunsverordnung am 24.01.2021 und die Corona-Schutz-Verordnung am 25.01.2021 geändert, wodurch sich ab 26.01.2021 weitere Einschränkungen für die Bürger des Landkreises ergeben.

Dies sind im Einzelnen:

  1. Die eigene Wohnung darf zwischen 21:00 und 6:00 Uhr nur noch aus triftigen Gründen (z.B. Arbeit, Arztbesuche) verlassen werden. Diese Ausgangsbeschränkung soll erst aufgehoben werden, sobald die 7-Tages-Inzidenz für mindesten 5 Tage unter 200 liegt.
  2. Die Maskenpflicht gilt jetzt auch auf öffentlichen Spielplätzen.
  3. In Supermärkten größer 600m² haben die Betreiber die Einhaltung der erweiterten Maskenpflicht am Eingang zu kontrollieren. (gilt ab 27.01.2021)
  4. Von der Schließung ausgenommene Ladensgeschäfte (z.B. Supermärkte) dürfen nur noch von 6:00 bis 20:30 Uhr öffnen. Davon ausgenommen sind Tankstellen.
  5. Neben Besuchern und Beschäftigten müssen sich nun auch Bewohner von Alten- und Pflegeheimen einem Schnelltest unterziehen, wenn sie ihre Einrichtung verlassen haben (z.B. Spaziergang, Einkauf).

 

Die Verordnungen finden Sie nachstehend zum Download.

Bleibt uns allen nur zu hoffen, dass die teils unzumutbaren, aber (offensichtlich) notwendigen, Maßnahmen bald ein Ende haben.

 

Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim

Symbol Beschreibung Größe
Coronaschutzverordnung - Änderung 2
Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Corona-Schutz-Verordnung Burgenlandkreis
0.2 MB
Einschränkungsverordnung - Änderung 1
Verordnung zur Änderung der Verordnung des Burgenlandkreises zur Einschränkung des Bewegungsradius der Einwohner (EinschrVO BLK)
0.2 MB
Einschränkungsverordnung - Änderung 1 - Lesefassung
Lesefassung der Verordnung zur Änderung der Verordnung des Burgenlandkreises zur Einschränkung des Bewegungsradius der Einwohner (EinschrVO BLK)
0.2 MB

© Michael Dauster E-Mail

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