Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan stellt dabei die übergeordnete Planung dar. In diesem Plan ist für das gesamte Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung darzustellen, welche sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt (§5(1)S.1 BauGB).
Der Flächennutzungsplan enthält die Vorstellungen der Kommune über die Nutzung der bebauten und bebaubaren Flächen sowie der Flächen, welche auch künftig von der Bebauung freizuhalten sind. Dabei umfasst der Planungshorizont einen Zeitraum von circa 10-15 Jahren.
Die Aufgabe des Flächennutzungsplanes liegt im Wesentlichen in der Umsetzung übergeordneter Vorgaben und in der Lenkung nachfolgender Planungen. Weiterhin gibt er auch Auskunft über die Planung anderer Träger, sofern sie sich auf die räumliche Ordnung im Gemeindegebiet auswirken.
Der Flächennutzungsplan bereitet nur die verbindliche Bodennutzung vor und entwickelt somit keine rechtliche Auswirkung gegenüber Dritten.