Afrikanische Schweinepest
Beprobung und Anzeige von krankheitsverdächtigen Wildschweinen notwendig
Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland weiter einzudämmen, müssen Wildschweine mit krankheitsverdächtigen Merkmalen beprobt und beim Veterinäramt des Burgenlandkreises angezeigt werden. Darunter fallen tot aufgefundene Wildschweine (Fallwild), an Verkehrsunfällen beteiligte Wildschweine (Unfallwild) oder erlegte Wildschweine.
Die Jägerschaft des Burgenlandkreises wird beim Auffinden der oben genannten Wildschweine gebeten, sich telefonisch unter 03443-372302 oder außerhalb der Dienstzeiten unter 03445-75290 an das Veterinäramt des Burgenlandkreises zu wenden. Nach erfolgter Meldung ist eine Probename am Wildschwein durch die für den Fundort zuständigen Jäger vorzunehmen. Wichtig für die weitere Bearbeitung der Probe ist die ordnungsgemäße Entnahme, genaue Bestimmung des Fundortes und der Vermerk des Fundortes auf dem Formular. Diese Proben sind mit den korrekt ausgefüllten Dokumenten dem Veterinäramt zu übergeben. Für jede untersuchungsfähige Probe wird eine Aufwandsentschädigung von 50 € gezahlt. Tupferproben und Untersuchungsanträge sind beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Burgenlandkreises zu erhalten.
Aktuell wurden in Brandenburg und Sachsen 176 Fälle der Afrikanischen Schweinepest beim Wildschwein bestätigt. In Sachsen-Anhalt liegt bisher noch kein bestätigter Fall vor. Die Tierseuche ist eine für Haus- und Wildschweine meist tödlich verlaufende Virusinfektion. Der Mensch kann daran nicht erkranken.
Rückfragen richten Sie bitte an:
Pressestelle
Telefon: 03445 73-1004
Telefax: 03445 73-1296
Email: pressestelle@blk.de
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Pressemitteilung des Burgenlandkreises |
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