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Allgemeinverfügung Nr. 16

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie im Burgenlandkreis, hat der Landrat heute die 16. Allgemeinverfügung (nachfolgend zum Download) veröffentlicht.

Da sich das Infektionsgeschehen in den Schulen und Horten in den letzten 2 Wochen im Rahmen hielt, lockert der Burgenlandkreis die Maskenpflicht. Sie gilt ab sofort nur noch in den Schulgebäuden und Hortgebäuden, nicht jedoch im Freien. Die Leiterinnen der Einrichtungen können bei Bedarf jedoch strengere Regeln festlegen.

Der Schulsport wird hingegen in geschlossenen Räumen untersagt.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30.11.2020.

Bitte halten Sie sich weiterhin an die geltenden Regelungen und bleiben Sie gesund.

 

Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim

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Allgemeinverfügung Nr. 16
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© Michael Dauster E-Mail

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