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Aufhebung der 4. Corona-Schutz-Verordnung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
da die Inzidenz nunmehr im Kreis unter 35 liegt, hat der Burgenlandkreis die Vierte Corona-Schutz-Verordnung aufgehoben. Somit gelten jetzt nur noch die Regelungen von Bund und Land, z.B. die 13. Eindämmungsverordnung und die Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Zu beachten ist insbesondere, dass die Quarantänebestimmungen des Kreises wegfallen. Gleichwohl haben sich alle Personen, die durch einen Test Kenntnis von ihrer Infektion erlangen, unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden (03445 - 73-1790). Dieses ergreift dann weitere Maßnahmen und bestimmt den Personenkreis und die Dauer der Quarantäne.
Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Verordnung zur Aufhebung der 4. Corona-Schutz-Verordnung Verordnung zur Aufhebung der Vierten Verordnung des Burgenlandkreises zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bekämpfung der Coronavirus- Krankheit COVID-19 |
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