Bekanntmachung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl
Bekanntmachung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die am 01.01.2024 beginnende Wahlperiode (gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG))
Hiermit wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat der Gemeinde Elsteraue in seiner Sitzung am 29.06.2023 die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die am 01.01.2024 beginnende Walperiode beschlossen hat.
Die Vorschlagsliste liegt vom 03.07.2023 bis 10.07.2023 zur Einsichtnahme im Zimmer 24 der Gemeindeverwaltung in 06729 Elsteraue, Hauptstraße 30, während der Dienststunden:
Montag | 09.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Dienstag |
09.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Donnerstag |
09.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Freitag |
09.00 Uhr – 11.00 Uhr |
aus. Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Buchheim
Bürgermeister