Corona-Infos für Kita und Schule - Stand 15.12. 13:30 Uhr
Sehr geehrte Eltern,
sicherlich haben Sie alle bereits von den Maßnahmen gehört, die der Bund vorgeschlagen und am 13.12.2020 mit den Ländern abgestimmt hat. Zu den weitreichenden Maßnahmen die das öffentliche Leben betreffen, gehören zweifelsohne auch die Einschränkungen für die Betreuung Ihrer Kinder in Kita, Hort oder Schule.
Hierzu hat das Land am 15.12.2020 die 9. Eindämmungsverordnung erlassen, deren wichtigsten Auswirkungen auf Kita, Hort und Schule Sie nachstehend finden:
Update für Kita und Hort - Stand 15.12.2020 13:30 Uhr
- Vom 16.12. bis 18.12. dürfen alle Eltern ihre Kinder in die Kitas bringen wenn sie erklären, dass keine andere Betreuung möglich ist. Diese Erklärung reicht mündlich gegenüber der Kita.
- Ab 21.12. werden nur noch Kinder betreut, bei denen mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet (Arbeitgeberbescheinigung notwendig) und erklärt wird, dass keine anderweitige Betreuung möglich ist und vom Arbeitgeber erklärt wird, dass keine Arbeitszeitverschiebung oder Heimarbeit möglich ist.
Als systemrelevant im Sinne der 9. Eindämmungsverordnung gelten:
- Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Abwasser, Abfall, Arznei)
- öffentliche Infrastruktur (Post / Medien / Presse / Telekommunikation / IT)
- Gesundheitswesen (auch Alten- und Krankenpflege, Pharmazie usw.)
- Nahrungsmittel, Hygiene, Heiz- und Kraftstoffe (Produktion, Logistik, Verkauf)
- Landwirtschaft, Groß- und Einzelhandel (Produktion, Logistik, Verkauf)
- öff. Verwaltung / Polizei / Justiz / Bundeswehr / Feuerwehr (hauptamtlich) / ÖPNV
- Erzieher*in / Lehrer*in / Kinder- Jugend- oder Behindertenhilfe
- Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
- Ein entsprechendes Formular für Ihren Arbeitgeber finden Sie nachstehend zum Download. Dieses können Sie in der Kita oder der Verwaltung abgeben, oder eingescannt per Mail an innereverwaltung@gemeinde-elsteraue.de senden
- Bitte denken Sie selbst an die Ab- und Anmeldung des Essens
Update für unsere Grundschulen - Stand 15.12.2020 13:30 Uhr
(Diese Regelungen gelten auch für andere Schulen bis Klasse 6 und Förderschulen)
Ab Mittwoch dem 16.12.2020 gilt:
- Es gibt keine Präsenzpflicht mehr, Präsenzunterricht wird aber weiter angeboten.
- Eltern werden dringend gebeten ihre Kinder Zuhause zu betreuen. Diese Kinder erhalten Arbeits- und Aufgabenangebote zur Bearbeitung Zuhause.
- Über den Schulbusverkehr liegen noch keine schriftlichen Informationen vor. Wir gehen aber davon aus, dass die Schulbusse wie gewohnt fahren.
- Am 07. und 08. Januar wird es nur eine Notbetreuung, aber keinen Präsenzunterricht in den Schulen geben.
Selbstverständlich informieren wir Sie, wie es ab dem 10.01.2021 in Kita, Hort und Schule weitergeht, sobald vom Land entsprechende Entscheidungen getroffen wurden.
Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim
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Antrag zur Notbetreuung |
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