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Corona-Novemberhilfen
Ab voraussichtlich 15.11.2020 können von den Corona-Einschränkungen besonders betroffene Unternehmen, Selbständige und Vereine Abschlagszahlungen der Novemberhilfen beantragen.
Für die Antragstellung wurde die Internetseite https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingerichtet.
Gleichzeitig wird die reguläre Auszahlung der Novemberhilfen vorbereitet. Die Förderbedingungen und Nachweispflichten werden in einem Regelwerk zusammengetragen, welches zeitnah veröffentlicht werden soll.