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Corona-Soforthilfe
Die Corona-Soforthife
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen /einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion) mit bis zu 50 Beschäftigten, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbständige tätig sind, ihre Tätigkeit von einem Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Sachsen-Anhalt ausführen oder als Solo-Selbstständige und freiberuflich Erwerbstätige ihren Wohnsitz im Land Sachsen Anhalt haben und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.
Mehr Infos unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Corona-Soforthife-Antrag Antragsformular der Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
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