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Europa- und Kommunalwahlen 2014

Europa- und Kommunalwahlen 2014

  1. Allgemeine Informationen

    Die Achte Direktwahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland und die Kommunalwahlen finden am Sonntag, dem 25.5.2014, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, statt.In der Gemeinde Elsteraue finden zeitgleich folgende Wahlen statt:

    1. Europawahl
    2. Kommunalwahlen:

    • Landrat Burgenlandkreis
    • Kreistag Burgenlandkreis
    • Gemeinderat Gemeinde Elsteraue
    • Ortschaftsräte in den jeweiligen Ortschaften

    Wahlleiter: Herr Manfred Meißner (Bürgermeister)
    Stellv. Wahlleiterin: Frau Heike Frommhold (Leiterin Fachbereich Ordnungswesen)

    Dienstanschrift: Hauptstraße 30
    06729 Elsteraue
    Telefon: 03441/226161
    Telefax: 03441/226123

    Wahlbüro: Frau Frommhold
    Zi.: 13 (Fachbereich Ordnungswesen)
    Telefon: 03441/226161
    Telefax: 03441/226123

    Frau Beinroth
    Zi.: 17 (Meldeamt/Standesamt)
    Telefon: 03441/226167
    Telefax: 03441/226123

    Wahlberechtigt sind Deutsche und Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen. Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen. Alle Wahlberechtigten der Gemeinde werden rechtzeitig vor der Wahl schriftlich mittels Wahlbenachrichtigungskarte über Tag der Wahl und einer eventuellen stattfindenden Stichwahl, das zuständige Wahllokal und die Wahlzeit informiert. Mit dieser Karte ist dann auch die Beantragung der Briefwahl möglich.

    Wählbar sind Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Wählbarkeit durch Richterspruch ausgeschlossen sind. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen. Für Entgegennahme von Wahlvorschlägen für die Kreistags- und Landratswahl ist der Kreiswahlleiter des Burgenlandkreises zuständig.

    Die Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates und für die Wahl der Ortschaftsräte sind bis zum 31.03.2013, 18.00 Uhr beim Gemeindewahlleiter einzureichen. Die dazu notwendigen Formblätter erhalten Sie im Wahlbüro. Die Einreichung und der Inhalt der Wahlvorschläge sind in § 21 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt näher erläutert. Danach sind Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zu Vorschlägen berechtigt. Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Wahlbüro zur Verfügung.


  2. Aufruf zur Mitarbeit als Wahlhelfer

    Für die Durchführung dieser Wahlen und der eventuellen Stichwahl am 15.06.2014 suchen wir engagierte Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelfer im Wahlvorstand mitarbeiten möchten.

    Jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann diese Aufgabe übernehmen, wenn er nicht selbst Wahlbewerber oder Vertrauensperson für Wahlvorschläge ist. Die Wahllokale sind in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit koordinieren und beaufsichtigen die Mitglieder des Wahlvorstandes die Stimmabgabe. Nach 18.00 Uhr werden durch alle Mitglieder des Wahlvorstandes die Stimmen ausgezählt und das Wahlergebnis festgestellt. Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit an diesen Tagen erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Wahlbewerber und ihre Vertrauenspersonen dürfen kein Wahlehrenamt ausüben.

    Bitte unterstützen Sie uns bei der Durchführung dieser Wahl.

    Bewerber als Wahlhelfer können sich schriftlich an das Wahlbüro der Gemeinde Elsteraue, Hauptstraße 30 06729 Elsteraue, telefonisch unter der Telefonnummer 03441 226167 oder 03441 226161 oder per E-Mail an info[at]gemeinde-elsteraue.de wenden.



Vielen Dank.


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