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Feuerwehr in Not - Richtigstellung

Feuerwehr

Feuerwehr in Not
oder besser gesagt: Schwierigkeiten bei der umfassenden Umsetzung des Brandschutzes
 

Aufgrund der im heutigen Gespräch mit der MZ und der seitens der Zeitungsredakteure zum Ausdruck gebrachten Weigerung des Abdrucks einer umfassenden Richtigstellung und Sachverhaltsdarstellung, erfolgt diese nunmehr hier:

 

Alttröglitz - Unstrittig ist, dass es in der Gemeinde Elsteraue, wie auch in allen Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt, Probleme in der Aufgabenstellung Brandschutz und Hilfeleistung gibt.

Richtig ist, dass nach dem Brandschutz- und Hilfegesetz LSA die Gemeinden für alle Belange der Feuerwehren zuständig sind. Das stellt die Verwaltungen regelmäßig vor Herausforderungen. Diese sind überwiegend die fehlenden Finanzausstattungen, um nötige Investitionen für die Erfüllung der Pflichtaufgaben umzusetzen, wie den Bau von Gerätehäusern oder die Beschaffung neuer moderner Einsatzfahrzeuge. Dies ist allerdings nur ein Aspekt der Problemstellung.

Eine viel größere Herausforderung besteht darin, das notwendige, qualifiziert ausgebildete Personal im Ehrenamt vorzuhalten und zu gewinnen, um die vorhandene Technik zu bedienen und somit die Einsatzbereitschaft zu erhalten. Dies kann aktuell in der Gemeinde Elsteraue mit den vorhandenen Kameradinnen und Kameraden sichergestellt werden.

Seit 2012 arbeitet die Gemeindeverwaltung mit den Verantwortlichen der Feuerwehren und der Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbH an einem zukunftsfähigen Konzept zur Verbesserung des Brandschutzes im Chemie- und Industriepark Zeitz. Dieser Standort ist als Vorrangstandort für Chemie- und Industrieansiedlung im Burgenlandkreis vorgesehen und benötigt deshalb eine grundlegende Absicherung in Bezug auf den Brandschutz, um für mögliche Investoren attraktiv zu sein. Grundsätzlich sind dabei der gemeindliche Brandschutz und die Sicherstellung des Brandschutzes eines Chemie- und Industrieparks, die weit über den gemeindlichen Brandschutz hinausgeht, zu unterscheiden.

Dabei ist festzuhalten, dass sich die Gemeinde Elsteraue seit ihrem Bestehen einer Erfassung des Bestandes der Feuerwehren im eigenen Aufgabenbereich unterzogen hat und kontinuierlich in die Erneuerung und Verbesserung der Technik und Gebäude investiert. Deutlich zu erkennen ist dies heute schon am modernen Fahrzeugbestand. Weiterhin wurde in die Ausbildung der vorhandenen Kameraden investiert, um den stetig steigenden Aufgabenbereichen allumfassend gerecht zu werden. Deshalb hat sich die Gemeinde Elsteraue nicht nur in Bezug auf den Brandschutz und die Hilfeleistung weiter entwickelt, sondern es wurde auch in Technik und Ausbildung Kraft, Zeit und Geld investiert, um möglich auftretenden Gefahren durch chemische Stoffe auf dem Gemeindegebiet entgegen zu treten. Diese Aufgabenstellung geht heute schon weit über die regulären Anforderungen einer gemeindlichen Feuerwehr hinaus.

Um eine adäquate Sicherstellung der Gefahrenabwehr des auf Gemeindegebiet befindlichen Chemie- und Industrieparkes Zeitz gewährleisten zu können und den weiteren Ausbau zu ermöglichen besteht die Notwendigkeit der Errichtung einer Standortfeuerwehr mit notwendiger Technik und zusätzlichem Personal, da dies die Leistungsfähigkeit einer gemeindlichen Feuerwehr schon rein aus personaltechnischer Sichtweise überschreitet.

Eine solche Werkfeuerwehr war bis zum Zusammenbruch der chemischen Industrie im Hyzet  Zeitz nach der Wende vorhanden. Mit Abriss der Industrieanlagen wurde auch die Werkfeuerwehr aufgelöst und nicht mehr benötigt. Zu der Zeit lag der Industriepark fast komplett brach, aber es konnte im späteren Verlauf, woran zur damaligen Zeit niemand geglaubt hätte, Stück für Stück wieder Industrie- und Gewerbeansiedlung ermöglicht werden.

Mit heutigem Stand bietet der Chemie- und Industriepark eine Heimat für insgesamt 50 Unternehmen, von denen 5 Großunternehmen sind, in denen insgesamt ca. 1.000 Menschen eine neue Arbeit gefunden haben. Dies stellt nach dem Wegfall tausender Arbeitsplätze Anfang der 90er Jahre eine sehr positive Entwicklung, nicht nur für die Gemeinde Elsteraue, sondern auch für den Altkreis Zeitz dar.

Weiterhin ist positiv zu betrachten, dass die Großunternehmen expandieren möchten, um sich zukunftsträchtig auszurichten. Dem entgegen steht das Überschreiten der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde und das Fehlen einer Standortfeuerwehr. Dadurch wird nicht nur der Ausbau vorhandener Unternehmen gebremst, sondern  ist es auch schwierig, Neuansiedlung von Chemieunternehmen zu ermöglichen.

Punkt 1 im MZ-Artikel: Richtig festzuhalten ist, dass das Geld zur Errichtung einer Standortfeuerwehr bei der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt bereitgestellt ist. Es mangelt jedoch an der Bewilligung zur Genehmigung des Vorhabens einschließlich des inbegriffenen Konzeptes zur Errichtung einer Standortfeuerwehr im Chemie- und Industriepark durch die zuständige Behörde, in diesem Fall das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt.

Im Artikel falsch dargestellt oder zitiert ist die Aussage von Herrn Rüdiger Erben. Im Konzept zur Errichtung ist ein angestrebter Personalansatz von 3 hauptberuflichen und 6 nebenberuflichen Feuerwehrleuten enthalten. Die Personalstärke von 9 Feuerwehrleuten pro Schicht resultiert aus dem Runderlass des Innenministeriums vom 01. 07. 1994. Weiterhin ist in diesem Erlass geregelt, dass diese 9 Feuerwehrleute die Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann nachzuweisen haben und den Qualifikationsanforderungen der zu besetzenden Funktionen gerecht werden müssen.

Diese Anforderung konnte in umfangreichen Gesprächen mit dem Landesverwaltungsamt und zuletzt mit dem Ministerium des Innern erörtert und eine mündliche Zusage abweichend von den Regelungen erzielt werden. Das heißt: die Gemeinde Elsteraue hat die mündliche Zusage des Ministerium des Innern, abweichend von den Regelungen im Erlass von 1994, 9 Kräfte für den Betrieb der Standortfeuerwehr mit 3 hauptberuflichen und 6 nebenberuflichen Feuerwehrleuten einzusetzen.

Weiterhin wird in dem Artikel Rüdiger Erben zitiert, solch eine Regelung lassen die gesetzlichen Vorschriften nicht zu „da kann das Land für Alttröglitz keine Ausnahme machen.“

Diese Aussage ist schlichtweg falsch!  Im Paragraph 5 der Verordnung über die Werkfeuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt ist geregelt, dass Abweichungen von den Regelungen der Zustimmung des Innenministeriums bedürfen und somit zulässig wären.

Im konkreten Fall ist dies im Chemie- und Industriepark schon seit vielen Jahren der Fall. Wie auch im Artikel der MZ falsch wiedergegeben oder zitiert wurde, hier vorliegend durch die Pressestelle des Innenministeriums, gibt es eben nicht seit Jahren zwei Werkfeuerwehren, die die Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung wahrnehmen, sondern eine gemeinsame Werkfeuerwehr, die durch die Unternehmen mittels vertraglicher Regelung betrieben wird und nach den der Gemeinde Elsteraue vorliegenden Genehmigungsbescheiden durch das Landesverwaltungsamt nicht mit 9 Feuerwehrleuten (also rein theoretisch bei zwei Werkfeuerwehren mit 18 Mann Besetzung) sondern nur mit 6 nebenberuflichen Kräften beauflagt sind.

Das Konzept der Gemeinde Elsteraue in Zusammenarbeit mit der Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbH sieht ein Stufenmodell vor, bei dem das notwendige feuerwehrtechnische Personal von 3 hauptberuflichen und 6 nebenberuflichen Kräften stufenweise auf 9 hauptberufliche Kräfte wachsen soll. Weiterhin soll durch die zukünftige Standortfeuerwehr Fahrzeugtechnik und Sondertechnik vorgehalten und zum Einsatz gebracht werden, was zum jetzigen Zeitpunkt weder durch die Werkfeuerwehr der Unternehmen noch durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Elsteraue gewährleistet wird.

Dies ist natürlich auch nur möglich, wenn die notwendigen finanziellen Mittel für den Betrieb der Feuerwehr an 365 Tagen im Jahr 24 h/Tag zur Verfügung stehen. Deswegen das Konzept als Stufenmodell, was aus Sicht der Gemeinde Elsteraue und der Infra als umsetzungsfähig gilt, da zum jetzigen Stand die Finanzierung des Personals von 3 hauptberuflichen Kräften gewährleistet ist.

Weiterhin wird im Artikel mitgeteilt, dass die Gemeinde umfassend durch das Landesverwaltungsamt beraten wird. Es gab dazu kurz nach Amtsantritt des neuen Bürgermeisters, Herrn Buchheim, einen gemeinsamen Termin am 23. 01. 2018, in dem Verbesserungen der Zusammenarbeit in Bezug auf den Brandschutz im Industriepark der zuständigen Behörden besprochen werden sollten. Anwesend waren hier der Landkreis, das Landesverwaltungsamt, der Kreisbrandmeister, die Infra und die Gemeinde Elsteraue. Leider muss man bis einschließlich heute feststellen, dass man nicht unbedingt lösungsorientiert unterstützt, sondern es sich mehr oder weniger einfach macht und die Gemeinde mit den Aufgaben des Brandschutzes alleine lässt.

Dies zeichnet sich ebenfalls im Artikel dadurch ab, dass von einer Bündelung von Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr mit denen der Werkfeuerwehr gesprochen wird. Die so geäußerten Aussagen im Artikel entsprechen nicht der Wahrheit. Die Standortfeuerwehr soll einzig und ausschließlich dem Zweck der Sicherstellung des Brandschutzes der laut Genehmigungsbescheid beauflagten Unternehmen dienen. Weiterhin kann durch die Standortfeuerwehr zukünftige Unternehmensansiedlung mit erhöhten Gefährdungspotential ermöglicht werden.

Gerade im Hinblick auf den bevorstehenden Strukturwandel und damit dringend benötigter Schaffung neuer Industriearbeitsplätze ist dies eine Schlüsselkomponente für den Chemie- und  Industriepark Zeitz, ohne die eine Weiterentwicklung nicht möglich ist!

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es der Zustimmung des Innenministeriums bedarf, um das eingereichte Stufenkonzept zur Errichtung einer Standortfeuerwehr umzusetzen. Dadurch könnten die jahrzehntelangen Ausnahmegenehmigungen in den Genehmigungsbescheiden der Unternehmen, welche abweichend vom Brandschutzgesetz sind, rechtskonform umgesetzt werden.

Wie Sie als Bürger unschwer erkennen können, ist diese grobe Zusammenfassung eines so komplexen Themas nicht mit einer Terminsetzung der Mitteldeutschen Zeitung innerhalb eines halben Tages zu beantworten. So bleibt die Frage offen, ob eine fundierte fachliche Stellungnahme durch die Gemeinde Elsteraue gewünscht war.

Punkt 2 im MZ-Artikel zum Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Tröglitz:
Der Fördermittelantrag zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr Tröglitz wurde durch den FB Ordnungswesen am 19.03.2018 über den Landkreis an das Landesverwaltungsamt Halle (Saale) fristgerecht eingereicht.

Geplant war das Vorhaben in 2 Jahresscheiben zu realisieren. Dazu sollte in 2019 das vorgesehene Baugrundstück für den Neubau hergerichtet werden. Die Planungsleistungen sollten in 2019 insoweit abgeschlossen sein, dass mit dem eigentlichen Neubau in 2020 begonnen werden sollte.

Mit Schreiben vom 31.08.2018 und 01.10.2018 wurde die Gemeindeverwaltung aufgefordert, die mit Fördermittelantrag eingereichten Architektenunterlagen zu überarbeiten und weitere Unterlagen nachzureichen. Das hatte eine vorzunehmende Umplanung zu Folge, was auch zu einer Kostenerhöhung geführt hat. Die vom Architekten überarbeitete Entwurfsplanung mit allen geforderten Unterlagen wurden am 16.11.2018 an das Landesverwaltungsamt übersendet.

Da bis Anfang dieses Jahres keine Information zur Förderung unseres Projektes vorlag, wurde das Landesverwaltungsamt telefonisch mit dem Ergebnis kontaktiert, dass es Probleme mit den Landeshaushaltsmitteln für 2020 gibt. Dazu sollte es eine Klärung mit dem Ministerium für Inneres und Sport geben. Möglicherweise bedarf es für den vorliegenden Landeshaushalt ein Nachtragshaushalt. Daher ist es unklar, ob und wann mit einer Bescheidung zum Vorhaben zu rechnen ist.

Zwischenzeitlich wurde nochmals schriftlich an das Landesverwaltungsamt dokumentiert, dass der Neubau des Feuerwehrgerätehaues in Tröglitz höchste Priorität hat, um das neu anzuschaffende Feuerwehrfahrzeug (ein Fördermittelantrag wurde dafür gestellt) ordnungsgemäß unterzustellen.

Weiterhin unklar ist, ob der gestellte Fördermittelantrag aus 2018 positiv oder negativ beschieden wird. Deshalb wurde fristgerecht am 27.02.2019 ein neuer Fördermittelantrag (mit gleichen Inhalt) gestellt. Damit würde sich der geplante Ausführungszeitraum auf 2020/2021 verschieben. Zu diesem erneuten Antrag liegt bis dato auch nur eine Eingangsbestätigung vor. Eine Auskunft über die Förderung des Projektes kann erst nach Prüfung aller Anträge und nach Zuweisung der Haushaltsmittel durch das Ministerium für Inneres und Sport erfolgen.

Punkt 3 im MZ-Artikel zur Erweiterung Gerätehaus Maßnitz:
Im Artikel der MZ wird dem Bürgermeister der Elsteraue vorgeworfen, den Ausbau des Gerätehauses in Maßnitz zu behindern bzw. auszubremsen.

Festzustellen ist, dass der Bauantrag für den Umbau am 04. 10. 2018 durch die Gemeinde gestellt wurde, bereits Ende Oktober 2018 stellte das zuständige Bauordnungsamt des Landkreises Nachforderungen hinsichtlich des Brandschutzes. Der seitens der Gemeinde beauftragte Brandschutzingenieur erbrachte die geforderte Zuarbeit bis November 2018. Die Prüfung der Brandschutznachweise vergab der Landkreis im Dezember 2018 an einen externen Prüfer.

Im April 2019 erfolgte die Baugenehmigung mit umfangreichen Auflagen, welche vor Baubeginn umgesetzt werden müssen. Die Prüfung und Bearbeitung der Beauflagungen, einschließlich einer Beratung mit dem planungsmäßig zuständigen Ingenieurbüro dauerte bis Anfang Mai. Aktuell erfolgt eine Kostenermittlung zu den geforderten Auflagen, um einen Gesamtkostenüberblick zu erzielen. Diese Kostenermittlung kann erst abgeschlossen werden, wenn alle angefragten Firmen und Behörden ihre Kostenangebote und Stellungnahmen eingereicht haben. Diese Abläufe können von der Gemeindeverwaltung weder beeinflusst noch beschleunigt werden. Hieraus einen Verzögerungsversuch des Bürgermeisters zu konstruieren, entbehrt jeglicher Vernunft.

 

KOMMENTAR des Bürgermeisters / Gemeindewehrleiters

Andreas Buchheim    wünscht sich eine seriöse Berichterstattung

Beim Thema Feuerwehr in der Gemeinde Elsteraue kann man zusammenfassend eine positive Bilanz ziehen. Die im Bedarfsplan aufgezeigten Defizite werden seit Jahren in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat kontinuierlich abgearbeitet. Die Wehren untereinander verstehen sich als Partner in der Gefahrenabwehr, was sich durch zahlreiche positive Meldungen nach Einsätzen durch die Bürger der Gemeinde Elsteraue widerspiegelt.

Da ich meine Kraft der Gemeinde Elsteraue verschrieben habe ist hier festzuhalten, dass das Thema Feuerwehr nur eines von vielen Sachgebieten darstellt, welchen ich als Bürgermeister gerecht werden möchte und muss. Deshalb wird es auch zukünftig keine vergoldeten Türklinken in den Gerätehäusern geben.

Nichtsdestotrotz ist mir als Bürgermeister, der Verwaltung sowie jedem Bürger bewusst, wie wichtig und umfangreich das Thema Feuerwehr ist. Für eine seriöse Berichterstattung zu einem solch komplexen Thema sollte seitens der Presse deshalb zukünftig genügend Zeit für Stellungnahmen und Recherche eingeplant und eingeräumt werden.

© Michael Dauster E-Mail

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