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Gewässermahd 2019

Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der Gewässermahd an Gewässern 2. Ordnung

Entsprechend der Festlegungen in den §§ 52 bis 66 des Wassergesetzes LSA in der aktuellen Fassung teilt der Unterhaltungsverband „Weiße Elster“ mit, dass in der Zeit von

Mitte Juni 2019 bis Ende Dezember 2019

die erforderlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden öffentlichen Bekanntmachung.

Gewässermahd
Symbol Beschreibung Größe
Gewässermahd 2019
Öffentliche Bekanntmachung vom Unterhaltungsverband Weiße Elster
0.4 MB

© Michael Dauster E-Mail

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