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Gewässermahd 2019
Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der Gewässermahd an Gewässern 2. Ordnung
Entsprechend der Festlegungen in den §§ 52 bis 66 des Wassergesetzes LSA in der aktuellen Fassung teilt der Unterhaltungsverband „Weiße Elster“ mit, dass in der Zeit von
Mitte Juni 2019 bis Ende Dezember 2019
die erforderlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden öffentlichen Bekanntmachung.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Gewässermahd 2019 Öffentliche Bekanntmachung vom Unterhaltungsverband Weiße Elster |
0.4 MB |