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Gewässermahd 2020

Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der Gewässermahd an Gewässern 2. Ordnung

Entsprechend der Festlegungen in den §§ 52 bis 66 des Wassergesetzes LSA in der aktuellen Fassung teilt der Unterhaltungsverband „Weiße Elster“ mit, dass in der Zeit von

Mitte Juni 2020 bis Ende Dezember 2020

die erforderlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden öffentlichen Bekanntmachung.

Gewässermahd
Symbol Beschreibung Größe
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung
0.4 MB

© Michael Dauster E-Mail

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