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Gewässermahd 2024

Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der Gewässermahd an Gewässern 2. Ordnung

Entsprechend der Festlegungen in den §§ 52 bis 66 des Wassergesetzes LSA in der aktuellen Fassung teilt der Unterhaltungsverband
„Weiße Elster“ mit, dass in der Zeit von

Mitte Juni 2024 bis Ende Dezember 2024

die erforderlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet durchgeführt werden.

Hinweise:

1. Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger, Hinterlieger und Nutzer werden darauf hingewiesen, dass sie die zur Unterhaltung
des Gewässers erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen an den Verbandsgewässern und Uferstrecken zu dulden haben. Ebenso ist
zu dulden, dass eventueller Aushub auf den anliegenden Grundstücken eingeebnet wird. Anlagen oder Hindernisse wie auch
Einleitungen in und an den Gewässern können Mehrkostenforderungen nach sich ziehen. Anlieger, Hinterlieger oder Nutzer von
Gewässern werden ersucht, Ufer und Gewässer für die Unterhaltungsarbeiten frei zu halten.
2. Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten in allen Mitgliedsgemeinden. Jährlich wiederkehrende Arbeiten wie
die Böschungsmahd werden aufgrund der tatsächlichen Bedingungen wie Hydraulik, Erreichbarkeit, Witterung oder Technologie
zeitlich durch den UHV „Weiße Elster“ eingeordnet. Es besteht kein Grund zur Beunruhigung und Besorgnis, wenn im August oder
September noch nicht alle Gewässer unterhalten worden sind. Eine Mahd aus rein optischen Gesichtspunkten erfolgt nicht!

Gewässermahd
Symbol Beschreibung Größe
2024_03_13_öffentl Bekanntmachung Mahd 2024.pdf
0.1 MB

© Gemeinde Elsteraue

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