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Hinweise aus dem Fachbereich Ordnungswesen zur Anzeigepflicht von öffentlichen Veranstaltungen

Es ist wieder Zeit für verschiedene Feste und Veranstaltungen in unseren Ortschaften. Dabei sind die „Osterfeuer“ die ersten Veranstaltungen.

Öffentliche Feste und Veranstaltungen bereichern das kulturelle Leben in unseren Ortschaften und fördern das gesellschaftliche Miteinander. Sie sind wichtiger Bestandteil des gemeinschaftlichen Lebens. Dabei haben diejenigen, die solche Ereignisse organisieren und durchführen, einige und auch behördliche Hürden zu nehmen.

Deshalb möchte ich insbesondere unsere Vereine in unseren Ortschaften aber auch anderweitige Veranstalter darauf hinweisen, dass gemäß § 9 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Elsteraue öffentliche Veranstaltungen mindestens 4 Wochen vor Beginn schriftlich bei der Gemeindeverwaltung im Fachbereich Ordnungswesen anzuzeigen sind.

Eine öffentliche Veranstaltung im Sinne von § 2 Abs. 5 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Elsteraue liegt vor, wenn die Teilnahme nicht auf einen bestimmten, durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbundenen, abgegrenzten Personenkreis beschränkt ist. Sie ist für die Öffentlichkeit zugänglich und kann in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel stattfinden.

In der Anzeige sind anzugeben: Art der Veranstaltung, Veranstaltungsort, Zeit/Zeitraum der Veranstaltung mit Angabe zum Beginn und Ende, Veranstaltungsablauf, Erreichbarkeiten des Veranstalters während der Veranstaltung, Anzahl der zu erwartenden Gäste, Nachweis über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Auf der Internetseite der Gemeinde Elsteraue (www.gemeinde-elsteraue.de) finden Sie unter der Rubrik Bürgerservice à Formulare ein entsprechendes Formular zur Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung.

Großveranstaltungen sind nach § 9 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung mindestens 3 Monate vor Beginn schriftlichen bei der Gemeindeverwaltung durch den Veranstalter anzuzeigen. Großveranstaltungen sind Veranstaltungen mit mehr als 500 erwarteten Personen (pro Veranstaltungsort und –tag) oder Veranstaltungen, bei welchen der Veranstalter unter Zugrundelegung objektiver Gesichtspunkte davon ausgehen muss, dass eine im Vorhinein nicht vorhersehbare, erhebliche Anzahl von Personen teilnehmen wird. Die Einstufung als Großveranstaltung kann auch von der Risikobewertung im jeweiligen Einzelfall abhängig sein.

 

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, dann nehmen Sie bitte rechtzeitig, mindestens jedoch unter Einhaltung der v. g. Fristen Kontakt mit dem Fachbereich Ordnungswesen (per Mail: ordnungswesen@gemeinde-elsteraue.de; per Telefon: 03441/226-164) auf.  Eine gute Vorbereitung trägt zum reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung bei.

Buchheim
Bürgermeister

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© Ronny Hoffmann E-Mail

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