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Information an alle Eigentümer zur Grundsteuerreform

Ab dem 01. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft.

Die Reform der Grundsteuer soll aufkommensneutral erfolgen. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer im Vergleich zum Vorjahr konstant bleiben und die Gemeinde Elsteraue durch die Reform keine zusätzlichen Einnahmen erzielen wird.

Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 verlieren die bisherigen Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes und somit auch die bisherigen Grundsteuerbescheide der Gemeinde Elsteraue ihre Gültigkeit.

Der neue Grundsteuermessbetrag ist die Voraussetzung für die Erhebung der Grundsteuer und wurde auf Grundlage der abgegebenen Erklärung der Grundstückeigentümer vom Finanzamt festgesetzt.

Die Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag sind den Eigentümern in den letzten Monaten und Wochen zugegangen.

Die Entscheidung der Gemeinde Elsteraue über die Festsetzung der Hebesätze wird aufgrund der aktuell noch nicht ausreichenden Datenlage im 1. Quartal 2025 getroffen.

Der individuelle Betrag der Grundsteuer wird wie folgt ermittelt:

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Durch die Reform kann es zu Belastungen oder zu Entlastungen für die Grundstückseigentümer kommen. Das liegt daran, dass die neue Berechnungsmethode die tatsächliche Wertentwicklung des Grundstücks sowie der Gebäude berücksichtigt.

Für alle Eigentümer von Grundbesitz wird sich der bisherige Betrag der Grundsteuer ändern.
Die genaue Höhe wird mit dem Grundsteuerbescheid 2025 mitgeteilt, der voraussichtlich im 2. Quartal 2025 versandt wird. Dementsprechend verschiebt sich die Fälligkeit der 1. Rate im Jahr 2025.

Erst nach Zugang des neuen Grundsteuerbescheides sind die Zahlungen zu den im Bescheid angegebenen Fälligkeiten zu leisten.
Daueraufträge, die von Ihnen an Banken erteilt wurden und Überweisungen sind entsprechend anzupassen.

Die der Gemeinde erteilten Lastschriftaufträge werden automatisch angepasst.

 

Fischer
Bürgermeister

Information an alle Eigentümer zur Grundsteuerreform
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2024_12_18_Flyer DStGB.pdf
1.9 MB

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