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Information des Einwohnermeldeamtes - Wichtige Änderungen im Pass- und Personalausweiswesen

Das Einwohnermeldeamt informiert, dass sich seit 1. Januar 2021 die Geltungsdauer für Kinderreisepässe von bisher sechs Jahren auf ein Jahr verkürzt. Unverändert bleibt, dass Kinderreisepässe längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt werden. Die Gebühr für die Ausstellung eines Dokumentes beträgt 13 Euro. Ferner können Kinderreisepässe wie gewohnt verlängert bzw. aktualisiert werden, bei einer Gebühr von 6 Euro. Die Geltungsdauer bei Verlängerung ist ebenfalls auf ein Jahr beschränkt. Bei jeder Verlängerung sind sie auch weiterhin mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Für Kinder bleibt darüber hinaus die Beantragung eines sechs Jahre gültigen, Biometrie tauglichen Reisepasses oder Personalausweises weiterhin möglich.

Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt wurden, behalten ihre Gültigkeit von sechs Jahren und werden nicht ungültig.

Für die Beantragung eines Personalausweises gibt es neue Gebühren: Der Personalausweis ermöglicht durch den integrierten Online-Ausweis die bequeme Nutzung digitaler Angebote, für die ein sicherer Identitätsnachweis erforderlich ist. Für das Neusetzen der dafür notwendigen PIN wurde bisher eine Gebühr von 6 Euro erhoben – diese fällt ab sofort weg. Gleichzeitig steigt die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises von 28,80 Euro auf 37 Euro. Bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr bleibt die bisherige Gebühr von 22,80 Euro bestehen.

Die Höhe der Gebühren für die Personalausweise ergibt sich aus der Verordnung über die Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung – PAuswGebV).

 

Andreas Buchheim

Bürgermeister

Reisepass

© Gemeinde Elsteraue

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