Information des Steueramtes
Davon ausgehend, dass sich die Hebesätze als Grundlage für die Erhebung der Realsteuern in der Gemeinde Elsteraue ab dem 01.01.2022 nicht verändern werden, gelten diese wie bisher fort. Auch die in der Hundesteuersatzung festgesetzten Besteuerungsgrundlagen bleiben zum 01.01.2022 höchstwahrscheinlich unverändert.
Deshalb erhalten nicht alle Steuerpflichtigen für die Grundsteuer A, B einschließlich Ersatzbemessung und für die Hundesteuer zum 01.01.2022 Steuerbescheide für das Jahr 2022. Es werden nur für diejenigen Steuerzahler neue Steuerbescheide versendet, bei denen Veränderungen zum Vorjahr durch eine neue Festsetzung durch das Finanzamt vorgenommen wurden. Außerdem werden auch weiterhin für die durch die Steuerpflichtigen anzuzeigenden Veränderungen der Grundlagen für die Festsetzung der Grundsteuer nach der Ersatzbemessung und der Hundesteuer neue Steuerbescheide versendet.
Alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2022 keinen Steuerbescheid erhalten, müssen für das Jahr 2022 die gleiche Steuer wie im Kalenderjahr 2021 entrichten. Für diese Steuerpflichtigen erfolgt die Veröffentlichung der Steuerbescheide für die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Ersatzbemessung und Hundesteuer für das Kalenderjahr 2022 durch öffentliche Bekanntmachung im Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Elsteraue.
Bitte prüfen Sie den zuletzt ergangenen Steuerbescheid und entrichten Sie die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Gemeinde Elsteraue. Bei bestehenden SEPA-Lastschriftmandaten werden die Steuern entsprechend deren Fälligkeiten abgebucht.
Bei Fragen und Problemen können Sie sich gern unter Tel. 03441/226145 oder per E-Mail: breitschuh@gemeinde-elsteraue.de an das Sachgebiet Steuern der Gemeinde Elsteraue wenden.
Buchheim
Bürgermeister