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Information zur Rückzahlungen von Straßenausbaubeiträgen

Information zur Rückzahlungen von Straßenausbaubeiträgen

Sehr geehrte Damen und Herren,  

Aufgrund des § 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA)  in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Gemeinde Elsteraue wurden bisher die Straßenausbaubeiträge in der Gemeinde Elsteraue erhoben.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am15. Dezember 2020 das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Mit dem Gesetz werden die Straßenausbaubeiträge mit Wirkung zum 01.01.2020 abgeschafft, soweit die (sachliche) Beitragspflichten, nach diesem Stichtag entstehen. Dies bedeutet, es können nur noch Baumaßnahmen abgerechnet werden, wenn die geprüfte Schlussrechnung bis zum 31.12.2019 in der Gemeinde eingegangen ist.

Im § 18a KAG LSA - Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – wurde geregelt wie mit den Rückerstattungen der Beiträge umzugehen ist.

Die Bescheide sind von Amts wegen aufzuheben. Die bereits geleisteten Zahlungen sind unverzinst an den damaligen Bescheidempfänger zu erstatten. Die Erstattung erfolgt bis spätestens zum 31.Dezember 2021.

Es betrifft folgende Baumaßnahmen in der Gemeinde Elsteraue: die Fahrbahnerneuerung im Kiefernweg, Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie die Erneuerung der Fahrbahn der Neupoderschauer Straße und der Bau des Gehweges entlang der Nißmaer Hauptstraße im Ortsteil Nißma.   

Die Gemeinde Elsteraue ist dabei die Unterlagen hierfür zu sichten, zu prüfen, die  Aufhebungsbescheide vorzubereiten, damit die Vorausleistungen fristgemäß bis zum 31.12.2021 ausgezahlt werden.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Bauwesen der Gemeinde Elsteraue gern zur Verfügung.

Buchheim

Bürgermeister

© Gemeinde Elsteraue

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