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Informationen zur aktuellen Lage - 01.06.2021

Update-Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus
(Stand 01.06.2021)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Land Sachsen-Anhalt hat die Erste Änderungsverordnung zur Dreizehnten Eindämmungsverordnung erlassen, welche morgen, am 02. Juni 2021, in Kraft tritt.

Durch ein aktuell stabile Inzidenz unter 35 gelten daher ab morgen unter anderem folgende Lockerungen:

  • Bei Trauerfeiern und Trauungszeremonien gibt es keine Begrenzung des Personenkreises mehr (aber auch hier gelten Zugangsbeschränkung und die Pflicht eine Anwesenheitsliste zu führen).
  • In den Schulen wird das Verbot von Schulfahrten aufgehoben.
  • Veranstaltungen (Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse, Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Informationsveranstaltungen für Volksbegehren und Volksinitiativen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien), Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte sind nur als professionell organisierte Veranstaltungen mit höchstens 250 Teilnehmern im Freien oder 100 Teilnehmern in geschlossenen Räumen gestattet. (hier gilt: Testpflicht, Zugangsbeschränkung und Anwesenheitsliste)
  • Planetarien und Sternwarten, Literaturhäuser, Theater (einschließlich Musiktheater), Filmtheater (Kinos), Konzerthäuser und Veranstaltungsorte dürfen höchstens 500 Teilnehmern im Freien oder 250 Teilnehmer in geschlossenen Räumen begrüßen. (hier gilt: Testpflicht, Zugangsbeschränkung und Anwesenheitsliste).
  • Bei zugelassenem professionellen Sportbetrieb wird eine Anzahl an Zuschauern in geschlossenen Räumen von 250 Personen und im Freien von 500 Personen erlaubt. (hier gilt: Testpflicht, Zugangsbeschränkung und Anwesenheitsliste)
  • Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser und Angebote der Mehrgenerationenhäuser dürfen für Gruppen bis höchstens 25 Personen öffnen. (hier gilt: Testpflicht, Zugangsbeschränkung und Anwesenheitsliste)
  • Streichelgehege in Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten sowie ähnlichen Freizeitangeboten dürfen öffnen. (hier gilt: Zugangsbeschränkung und Anwesenheitsliste)
  • Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten sowie ähnlichen Freizeitangeboten dürfen für den Publikumsverkehr öffnen. (hier gilt: Testpflicht, Zugangsbeschränkung und Anwesenheitsliste)
  • Sportbetrieb ist außerhalb des Trainingsbetriebs (Spielbetrieb) im Freien als Kontaktsport mit höchstens 30 Personen und kontaktfrei mit höchstens 200 Personen gestattet (hier gilt: Testpflicht, Zugangsbeschränkung und Anwesenheitsliste)
  • Beim Trainingsbetrieb des organisierten Sports im Freien entfällt die Testpflicht für Trainer.

 

Aktuell liegt die Inzidenz in den vergangenen 5 Tagen unter 35.

Ausschlaggebend sind weiterhin die Inzidenzwerte des RKI. Sie finden diese jetzt unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.xlsx?__blob=publicationFile

Hier eine aktuelle Übersicht:

 

Alle Änderungen entnehmen Sie bitte der nachstehend zum Download angebotenen Verordnung.

 

Bitte bleiben Sie gesund!

 

Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim

Symbol Beschreibung Größe
13. Eindämmungsverordnung - 1. Änderung - Lesefassung
Lesefassung der Ersten Änderung der Dreizehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
0.2 MB
13. Eindämmungsverordnung - 1. Änderung - Änderungsfassung
Änderungsfassung der Ersten Änderung der Dreizehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
0.3 MB

© Michael Dauster E-Mail

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