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Informationen zur aktuellen Lage - 01.07.2020

Informationen zur aktuellen Lage - 01.07.2020

Update-Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus
(Stand 01.07.2020)

Werte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen Lageentwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, informiere ich Sie über folgende Handlungsanweisungen und getroffene Maßnahmen.

Die Landesregierung des Land Sachsen-Anhalt hat am 30.06.2020 die Siebte Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt beschlossen. Sie tritt am 02.07.2020 in Kraft.

Die Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und deren Begründung finden Sie nachstehend. Hier ein paar wesentliche Änderungen:

  1. Es wird empfohlen, sich bei öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünften und Ansammlungen nicht mit mehr als 10 Personen zusammen aufzuhalten und den Personenkreis, mit welchem Kontakt besteht, möglichst konstant zu halten. Dies gilt nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen aus max. 2 Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern.
  2. Möglich sind private Feiern im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis aus besonderen persönlichen Anlässen wie z. B. Hochzeit, Trauerfall, Geburtstag, Einschulung, Schulabschluss, Zeugnisübergabe oder Eintritt in den Ruhestand. Die Zahl der Teilnehmenden ist hierbei auf 50 Personen begrenzt.
    Ist die Feier fachkundig organisiert, gilt eine Personenbegrenzung von bis zu 250 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen und 1000 Teilnehmern im Außenbereich.
    Eine fachkundige Organisation im Sinne der Verordnung liegt vor, wenn der/die Veranstalter/in im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Verantwortung hierfür ein Konzept zur Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften erstellt hat. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt.
  3. Fachkundig organisierte Zusammenkünfte und Ansammlungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse, Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Informationsveranstaltungen für Volksbegehren und Volksinitiativen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien sind in geschlossenen Räumen auf 250, im Außenbereich auf 1000 Teilnehmer beschränkt. Hier muss ein Konzept vorliegen, das sichert, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten und Anwesenheitslisten geführt werden.
  4. Der Sportbetrieb wird weiter geöffnet. Auch Kontaktsportarten dürfen nun bis maximal 50 Personen betrieben werden. Der Wettkampfbetrieb ist bei Vorliegen eines entsprechendes Hygienekonzeptes ebenfalls möglich.
  5. Bis zum 26.08.2020 werden Kindertageseinrichtungen und Horte weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten. Mit Beginn des neuen Schuljahres am 27.08.2020 arbeiten alle Kitas, Horte und Schulen wieder im Regelbetrieb.
  6. Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte dürfen mit Einschränkungen wieder öffnen. Volksfeste dürfen nur als fachkundig organisierte Veranstaltung im Außenbereich mit maximal 1.000 gleichzeitig anwesend Besuchern stattfinden. Weiterhin geschlossen bleiben hingegen Clubs und Diskotheken.
  7. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bleiben bis Ende Oktober 2020 untersagt.

 

Es ist ein weiterer Schritt zurück zu einer sozialen und gesellschaftlichen Normalität. Eine Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln bleibt jedoch wichtig, um das Risiko von Neuinfektionen möglichst gering zu halten.

 

Andreas Buchheim
Bürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
7. Eindämmungsverordnung
7. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
5.8 MB
Begründung zur 7. Eindämmungsverordnung
6.3 MB
5. Quarantäneverordnung
0.2 MB
Bescheinigung zur Vorlage in der Schule
11 KB

© Michael Dauster E-Mail

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