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Informationen zur aktuellen Lage - 02.04.2020

Informationen zur aktuellen Lage - 02.04.2020

Update-Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus
(Stand 02.04.2020)

Werte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen Lageentwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, informiere ich Sie über folgende Handlungsanweisungen und getroffene Maßnahmen.

Ab morgen, dem 03.04.2020. gilt die dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 in Sachsen-Anhalt. Darin werden die bereits getroffenen Maßnahmen teils verschärft und verlängert. Somit gilt bis zum 19.04.2020 unter anderem:

  • Versammlungen von mehr als 2 Personen sind mit wenigen Ausnahmen untersagt.
    • Die Ausnahmen entnehmen Sie bitte der angeführten Verordnung (§ 1 Absätze 2 und 3).
    • Dieses Kontaktverbot wird zunächst bis 19.04.2020 verlängert.
  • Die angeordnete Schließung der Kitas und Schulen gilt ebenfalls bis 19.04.2020.
  • Die Notbetreuung der Kinder ist nun auch für Eltern möglich, bei denen ein Elternteil in einem Unternehmen der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen und pflegerischen Versorgung, einschließlich der Aufrechterhaltung dieser Versorgung, arbeitet.
  • Touristische Reisen sind untersagt.
  • Physische und soziale Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern (besser 2 Meter) einzuhalten.
  • Die eigene Wohnung darf nur aus wirklich triftigen Gründen verlassen werden.
    • Ob wirklich ein triftiger Grund vorliegt, entnehmen Sie bitte dem § 18 Absatz 4 der 3. Eindämmungsverordnung.
  • Auch im Freien darf man sich nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.
  • Zuwiderhandlungen stellen nicht mehr nur Ordnungswidrigkeiten dar, sondern sind teils strafbar.


Ich freue mich, dass sich der überwiegende Teil der Einwohner der Gemeinde an die geltenden Regelungen hält. Dennoch gehen nicht alle sensibel genug mit der Situation um, so dass die Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt verstärkt. Deren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger zur Besonnenheit auf und bitte um Verständnis der teils einschneidenden Maßnahmen. Nur durch diese kann die Verbreitung des Virus verlangsamt werden, und nur so besteht eine reelle Chance, dass allen Hilfesuchenden in den Krankenhäusern auch geholfen werden kann.

Neben Gesundheit wünsche ich Ihnen allen das nötige Durchhaltevermögen, um die nächsten Wochen oder Monate gut zu überstehen.

 

Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim

Symbol Beschreibung Größe
Dritte Eindämmungsverordnung
Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
6.6 MB
Begründung
Begründung zur Dritten Eindämmungsverordnung
0.2 MB
Bußgeldkatalog
Bußgeldkatalog zur Dritten EIndämmungsverordnung
0.4 MB
Antrag auf Notbetreuung
0.3 MB

© Michael Dauster E-Mail

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