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Informationen zur aktuellen Lage - 03.05.2020

Informationen zur aktuellen Lage - 03.05.2020

Update-Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus
(Stand 03.05.2020)

Werte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen Lageentwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, informiere ich Sie über folgende Handlungsanweisungen und getroffene Maßnahmen.

Die Landesregierung des Land Sachsen-Anhalt hat am 02.05.2020 die Fünfte Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt beschlossen. Sie tritt am 04.05.2020 in Kraft.

Die Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und deren Begründung finden Sie nachstehend. Hier ein paar wesentliche Inhalte:

  1. Öffentliche und nicht öffentliche Veranstaltungen, Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossen Räumen, Aufzüge, Zusammenkünften und Ansammlungen mit mehr als 5 Personen dürfen nicht stattfinden.
    Das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt.
    Großveranstaltungen im Sinne der Empfehlungen des Gemeinsamen Krisenstabes des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums für Gesundheit vom 10.03.2020 dürfen bis zum Ablauf des 31.08.2020 nicht stattfinden.
    Ausgenommen davon bleiben weiterhin Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen sowie prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.
    Die Zusammenkünfte zu Hochzeiten und Trauerfeiern bleiben unverändert geregelt.
  2. Weiterhin dürfen Geschäfte unabhängig ihrer Ladengröße wieder öffnen. Dazu sind die Hinweise insbesondere zu den Hygienevorschriften der Inhaber bzw. Betreiber zu beachten.
  3. Beherbergungsbetriebe bleiben weiterhin geschlossen. Dies gilt auch für Gaststätten. Ausgenommen sind die Belieferung, die Mitnahme und der Außer-Haus-Verkauf.
  4. Unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sowie Zugangsbegrenzungen für den Publikumsverkehr dürfen Museen und Gedenkstätten, öffentliche Bibliotheken und Archive, Ausstellungshäuser, Autokinos, Tierparks, zoologische und botanische Gärten geöffnet werden.
  5. Die Spielplätze bleiben bis zum 07.05.2020 weiterhin geschlossen. Auch nach dem 07.05.2020 darf die Gemeinde Elsteraue ihre Spielplätze leider nicht selbst öffnen. Diese Entscheidung trifft der Burgenlandkreis. Die Gemeinde Elsteraue wird aber mit der Bitte um Öffnung auf den Burgenlandkreis zugehen.
  6. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern bleibt weiterhin untersagt. Die neue Verordnung lässt Ausnahmen zu, die die Zustimmung des Trägers der Anlage bedarf. Ausnahmen werden durch die Gemeinde Elsteraue unter dem Aspekt der Hygienemaßnahmen und anderer Auflagen geprüft.
  7. Wenn die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sowie Zugangsbegrenzungen sichergestellt sind und Auflagen eingehalten werden, dass dürfen öffnen: Frisöre und Barbiere, nichtmedizinische Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel und Kosmetikstudios.
  8. Die Notbetreuung in den Kindereinrichtungen wird weiterhin gewährleistet. Diese können jetzt auch alle alleinstehenden Berufstätigen in Anspruch nehmen, unabhängig von ihrem Beruf. Neu zu den systemrelevanten Bereichen zählen nun die Dienstleister aus Punkt 7.
  9. Zum Schulbetrieb ab dem 04.05.2020 verweise ich auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Elsteraue vom 30.04.2020 (Update zum Schulstart). Bitte beachten Sie, dass der Hort dennoch nur für die Notbetreuung öffnen darf. Paradoxerweise dürfen somit auch KInder, die die Schule besuchen, nur dann den Hort besuchen, wenn ihnen die Notbetreuung zusteht.
  10. Die Einschränkungen der Besuchsrechte sowie Betretungsverbote für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen können aus der 5. Eindämmungsverordnung entnommen werden.

 

Über das geltende Veranstaltungsverbot kleinerer Veranstaltungen wird in regelmäßigen Abständen neu entschieden. Wir halten Sie hierzu weiter auf dem Laufenden.

Die ergänzte Begründung und die Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung finden Sie nachstehend.

 

Andreas Buchheim
Bürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
5. Eindämmungsverordnung
5. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
9.2 MB
5. Eindämmungsverordnung - Begründung
Begründung der 5. Eindämmungsverordnung
0.4 MB
2. Änderung der Quarantäneverordnung
Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
0.2 MB
Antrag auf Notfallbetreuung
0.3 MB

© Michael Dauster E-Mail

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