Informationen zur aktuellen Lage - 05.11.2021
Update-Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus
(Stand 05.11.2021)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Burgenlandkreis hat auf das stetig steigende Infektionsgeschehen reagiert und die Testverordnung ab 08.11.2021 aufgehoben.
Da die darin enthaltenen Ausnahmen wegfallen, gilt in folgenden Bereichen wieder die 3G-Regel:
- außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 der 14. SARS-CoV-2-EindV,
- Kultureinrichtungen nach § 6 Abs. 3 der 14. SARS-CoV-2-EindV,
- Stadt- und Naturführungen nach § 8 Abs. 4 der 14. SARS-CoV-2-EindV,
- in geschlossenen Räumen von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und Einrichtungen der Hochschulgastronomie der Studentenwerke Sachsen-Anhalt nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 der 14. SARS-CoV-2-EindV,
- Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nach § 11 Abs. 1, 3 und 4 der 14. SARS-CoV-2-EindV mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen.
Im Kreis steigt die Inzidenz in den letzten Tagen kontinuierlich und liegt heute laut RKI bei 233,68 und damit deutlich über dem Vorjahreswert von ca. 91. Die Tendenz ist weiter steigend. Die Hospitalisierungsrate liegt aktuell bei 10,14.
Hier eine aktuelle Übersicht:
Die Verordnung zur Aufhebung der Corona-Testverordnung des Burgenlandkreises finden Sie nachstehend zum Download.
Das Land bereitet zudem gerade die Siebte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vor.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim
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Aufhebungsverordnung Verordnung zur Aufhebung der Verordnung des Burgenlandkreises zur Lockerung einzelner Testverpflichtungen gemäß § 16 Absatz 4 der 14. SARS-CoV-2-EindV (Corona-Testverordnung Burgenlandkreis – CoronaTestVO BLK) vom 26. Juni 2021 |
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