Informationen zur aktuellen Lage - 08.05.2021
Update-Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus
(Stand 08.05.2021)
Werte Bürgerinnen und Bürger,
gestern hat das Land die Zwölfte Eindämmungsverordnung erlassen und zum heutigen 08. Mai 2021 in Kraft gesetzt. Zudem hat der Bund die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung erlassen, welche voraussichtlich am 09. Mai 2021 in Kraft tritt.
Aufgrund der Corona-Notbremse des Bundes greift die neue Eindämmungsverordnung jedoch nur, wenn die Inzidenz im Burgenlandkreis an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 fällt und der Kreis das offiziell feststellt. Ab dann gelten unter anderem folgende Lockerungen:
- Gaststätten dürfen im Außenbereich Gäste mit negativem Test bewirten. Hier gelten ebenfalls die Kontaktbeschränkungen.
- Organisierter Sport darf unabhängig von Alter und Sportart wieder in Gruppen bis 25 im Freien trainiert werden.
- Übernachtungen auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie in Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen, Yacht- und Sportboothäfen sind für Selbstversorger wieder zulässig. Allerdings gelten auch hier die Kontaktbeschränkungen (z.B. max. 2 Hausstände).
- Literaturhäuser, Theater (einschließlich Musiktheater), Filmtheater (Kinos) und Konzerthäusern dürfen unter Auflagen Angebote im Freien durchführen.
- Bewohner von Alten- und Pflegeheimen dürfen wieder mehr Besuch empfangen.
Ausschlaggebend sind weiterhin die Inzidenzwerte des RKI. Sie finden diese jetzt unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.xlsx?__blob=publicationFile
Wie den Statistiken zu entnehmen ist, besser sich die Zahlen zwar, aber bis zu einem stabilen Wert unter 100 und den damit einhergehenden Lockerungen dürfte es leider noch eine Weile dauern.
Weiterhin hat der Bund Ausnahmen von Kontaktverboten, Ausgangsregelungen und der Pflicht zum Nachweis negativer Testergebnisse für vollständig geimpfte und genesene Bürger beschlossen.
Beide Verordnungen finden Sie nachstehend zum Download.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim
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12. Eindämmungsverordnung Zwölfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt |
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COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 |
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