Informationen zur aktuellen Lage
Update-Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus
(Stand 17.03.2020)
Werte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der aktuellen Lageentwicklung mit dem Coronavirus COVID 19 informiere ich Sie über folgende Handlungsanweisungen und getroffene Maßnahmen.
1. Kita und Schulen
Aufgrund der durch das Land Sachsen-Anhalt angeordneten Schließung der Schulen und Kitas bis zunächst Ostermontag, den 13.04.2020, wird ab Mittwoch, den 18.03.2020 ein Notbetrieb eingerichtet. Geöffnet haben ab Mittwoch die Kitas Tröglitz und Profen.
2. Veranstaltungen
Veranstaltungen (öffentliche und nicht öffentliche) sowie sonstige Menschenansammlungen auf dem Gebiet der Gemeinde Elsteraue mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen dürfen nicht stattfinden. Das schließt grundsätzlich das Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel sowie Demonstrationen ein.
3. Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen
Alle gemeindlichen Einrichtungen und Versammlungsstätten (im Freien sowie in geschlossenen Räumen) für die Freizeit- und Sportgestaltung sowie öffentliche Spielplätze werden geschlossen. Private Veranstaltungen in den Dorfgemeinschaftszentren dürfen nicht stattfinden. Der Spiel-, Trainings- und Wettkampfbetrieb wird untersagt.
4. Gemeindeverwaltung
Ab 18.03.2020 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Im diesem Zusammenhang bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger eine telefonische Voranmeldung für alle dringende und unaufschiebbare Anliegen unter der Telefon-Nr. 03441/226-100 oder 03441/226-120 vorzunehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen soweit wie möglich telefonisch sowie per E-Mail zu Verfügung. Für Post ist der Briefkasten an der Gemeindeverwaltung zu verwenden. Ausschusssitzungen, Sitzungen des Gemeinderates sowie auch Ortschaftsratssitzungen wurden abgesagt.
5. Sonstiges
Bezüglich weiterer Einschränkungen verweise ich auf die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 17.03.2020, welche am 18.03.2020 in Kraft tritt. Sie gilt bis zum 19.04.2020.
Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger zur Besonnenheit auf und bitte um Verständnis der teils einschneidenden Maßnahmen.
Buchheim
Bürgermeister
Symbol | Beschreibung | Größe |
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SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus |
1.8 MB |