Informationen zur aktuellen Lage - 17.04.2020
Update-Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus
(Stand 17.04.2020)
Werte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der aktuellen Lageentwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, informiere ich Sie über folgende Handlungsanweisungen und getroffene Maßnahmen.
Die Landesregierung des Land Sachsen-Anhalt hat am 16.04.2020 die Vierte Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt beschlossen. Sie tritt am 20.04.2020 in Kraft.
- Damit verlängert Sachsen-Anhalt die Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung bis 03.05.2020.
- Abweichend davon gelten die Beschränkungen zu den öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünften und Ansammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen bis zum 31.08.2020. Diese dürfen nicht mit mehr als 2 Personen stattfinden. Zusammenkünfte mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie mit Verwandten Personen in gerader Linie sind erlaubt.
- Es wird empfohlen, ein Mund-Nasen-Schutz, insbesondere im öffentlichen Nahverkehr oder in Ladengeschäften zu tragen. Eine Pflicht besteht nicht.
- Ladengeschäfte bis zu einer Größe von 800 m² Verkaufsfläche, die bisher geschlossen bleiben mussten, dürfen unter Einhaltung von Hygienevorschriften und Auflagen wieder öffnen.
- Die Öffnung von Dienstleistungsbetrieben der Körperpflege, wie Frisöre und Barbiere, nichtmedizinische Massagepraxen, Nagel-, Kosmetik-, Piercing- und Tattoostudios und ähnlicher Unternehmen wird untersagt. Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter Auflage der Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab 04.05.2020 wieder aufzunehmen.
- Die Schulen sollen sich darauf vorbereiten, unter strengen Hygienemaßnahmen, den Schulbetrieb ab dem 04.05.2020 schrittweise wieder aufzunehmen. Inwieweit das die Grundschulen der Gemeinde Elsteraue und die Sekundarschule in Reuden betrifft, ist noch nicht geregelt. Sobald dies geschehen ist, werden wir selbstverständlich darüber informieren.
Alle Kindertagesstätten der Gemeinde Elsteraue werden für die Notbetreuung wieder geöffnet. Anspruch auf Notbetreuung haben alle Eltern die in einem Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten und alleinstehen sind oder das andere Elternteil ebenfalls berufstätig ist und keine andere Möglichkeit der Betreuung besteht.
Zur kritischen Infrastruktur zählen folgende Arbeitsbereiche:
- Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Abwasser, Abfall, Arznei)
- öffentliche Infrastruktur (Post / Medien / Presse / Telekommunikation / IT)
- Gesundheitswesen (auch Alten- und Krankenpflege, Pharmazie usw.)
- Nahrungsmittel, Hygiene, Heiz- und Kraftstoffe (Produktion, Logistik, Verkauf)
- Landwirtschaft, Groß- und Einzelhandel (Produktion, Logistik, Verkauf)
- öff. Verwaltung / Polizei / Justiz / Bundeswehr / Feuerwehr (hauptamtlich) / ÖPNV
- Erzieher*in / Lehrer*in / Kinder- Jugend- oder Behindertenhilfe
- Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
Die Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und deren Begründung finden Sie nachstehend.
Die Beschränkungen nach den §§ 1-20 sind weiterhin erforderlich, um ein exponentielles Ansteigen der Infektionskurve zu verhindern, damit auch bei einer hohen Anzahl schwerer Krankheitsfälle die gesundheitliche Versorgung weiterhin gesichert bleibt.
Die Landesregierung weist in der Präambel zur 4. SARA-CoV-2-EindV daraufhin, dass die Risiken der Covid-19-Pandemie ein neues gesellschaftliches Verständnis des sozialen Umgangs sowie eine stärkeren Selbstbeobachtung und Selbstdisziplin fordern. Ein Großteil dieses Verhaltens basiert auf der Einsicht und Freiwilligkeit der Beteiligten und lässt sich nicht vollständig durch staatliche Regeln vorschreiben. In diesem Sinne sind die physische Distanz, Hygiene und weitere Verhaltensregeln wichtige Bausteine zur Unterbrechung der Infektionsketten und Eindämmung der Pandemie. Zudem ist es notwendig, dass beim Auftreten von Infektions-Symptomen eine stärkere Selbstisolation in der eigenen Häuslichkeit erfolgt. Eigene Interessen sollten zurückgestellt und freiwillig das Gemeinwohl gestärkt werden. Das bedeutet Verantwortung und Fürsorge für andere insbesondere auch für die vulnerablen Gruppen in der Bevölkerung zu übernehmen. Im Interesse des Gemeinwohls ist eigenverantwortliches Handeln, das Egoismen und Partikularinteressen zurückstellt, unabdingbar.
Die Kontrollen durch das Ordnungsamt und durch die Polizei haben gezeigt, dass sich der überwiegende Teil der Einwohner der Gemeinde Elsteraue an die geltenden Regelungen hält. Darüber bin ich erfreut.
Dennoch gehen immer noch nicht alle sensibel genug mit der Situation um. Daher rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger zur Besonnenheit auf und bitte um Beachtung und Verständnis der teils einschneidenden Maßnahmen. Nur durch diese kann die Verbreitung des Virus verlangsamt werden, und nur so besteht eine reelle Chance, dass allen Hilfesuchenden in den Krankenhäusern auch geholfen werden kann.
Neben Gesundheit wünsche ich Ihnen allen das nötige Durchhaltevermögen, um die nächsten Wochen oder Monate gut zu überstehen.
Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Vierte Eindämmungsverordnung Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus |
6.9 MB | |
Begründung Begründung zur Vierten Eindämmungsverordnung |
0.3 MB | |
Bußgeldkatalog Bußgeldkatalog zur Vierten EIndämmungsverordnung |
0.8 MB | |
Antrag auf Notbetreuung |
0.3 MB |