Informationen zur aktuellen Lage - 17.09.2020
Update-Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus
(Stand 17.09.2020)
Werte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der aktuellen Lageentwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, informiere ich Sie über folgende Handlungsanweisungen und getroffene Maßnahmen.
Die Landesregierung des Land Sachsen-Anhalt hat am 15.09.2020 die Achte Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt beschlossen. Sie tritt am 17.09.2020 in Kraft.
Die Achte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und deren Begründung finden Sie nachstehend. Inhaltlich gibt es kaum wesentliche Änderungen zur 7. Verordnung. Einige davon sind:
- Für fachkundig organisierte Feiern gilt eine Personenbegrenzung von nun bis zu 500 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen und 1000 Teilnehmern im Außenbereich. Gleiches gilt für fachkundig organisierte Zusammenkünfte und Ansammlungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse, Mitglieder- und Delegiertenversammlungen, Informationsveranstaltungen für Volksbegehren und Volksinitiativen, Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien.
Eine fachkundige Organisation im Sinne der Verordnung liegt vor, wenn der/die Veranstalter/in im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Verantwortung hierfür ein Konzept zur Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften erstellt hat. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von der Personenzahl weiterhin untersagt. - Clubs und Diskotheken dürfen ab 01.11.2020 wieder öffnen, sofern eine Auslastung von 60 Prozent nicht überschritten wird, Anwesenheitslisten geführt und auf Mindestabstände geachtet wird.
- Ebenfalls erlaubt sind jetzt Weihnachtsmärkte. Da die Verordnung allerdings nur bis zum 18.11.2020 gilt, hängt die tatsächliche Öffnung der Weihnachtsmärkte stark von der weiteren Entwicklung der Pandemie und den Regelungen der zu erwartenden 9. Eindämmungsverordnung ab.
Auch wenn es nur ein kleiner Schritt ist, so ist es doch ein weiterer Schritt zurück zu einer sozialen und gesellschaftlichen Normalität. Die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln ist angesichts der wieder steigenden Infektionszahlen und des anstehenden Herbstwetters aber umso wichtiger, um die langsam wiedergewonnen Freiheiten nicht zu gefährden.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim
Symbol | Beschreibung | Größe |
---|---|---|
8. Eindämmungsverordnung 8. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt |
5.9 MB | |
Begründung zur 8. Eindämmungsverordnung |
0.2 MB | |
6. Quarantäneverordnung |
0.4 MB |