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Informationen zur aktuellen Lage - 25.03.2020

Informationen zur aktuellen Lage - 25.03.2020

Update-Information des Bürgermeisters der Gemeinde Elsteraue zum Coronavirus
(Stand 25.03.2020)

Werte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen Lageentwicklung mit dem Coronavirus COVID 19 informiere ich Sie über folgende Handlungsanweisungen und getroffene Maßnahmen.

Seit heute gilt die zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 in Sachsen Anhalt. Darin werden die Maßnahmen gegenüber der ersten Verordnung vom 17.03.2020 teils verschärft. Somit gilt ab sofort unter anderem:

  • Versammlungen von mehr als 2 Personen sind mit wenigen Ausnahmen untersagt.
    • Die Ausnahmen entnehmen Sie bitte der angeführten Verordnung ( § 1 Absätze 2 und 3).
  • Die angeordnete Schließung der Kitas und Schulen wird zunächst bis auf den 19.04.2020 verlängert.
  • Die Notbetreuung der Kinder ist nun auch für Eltern möglich, bei denen ein Elternteil in einem Unternehmen der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen und pflegerischen Versorgung, einschließlich der Aufrechterhaltung dieser Versorgung, arbeitet.
  • Touristische Reisen sind untersagt.


Ich appelliere weiterhin eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Elsteraue, insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene, die Anweisungen der Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 22.03.2020 zu befolgen.

Diese sind insbesondere:

  • Physische und soziale Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren.
  • Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern (besser 2 Meter) einzuhalten.
  • Die eigene Wohnung nur aus wirklich triftigen Gründen verlassen.
    • Ob wirklich ein triftiger Grund vorliegt, entnehmen Sie bitte der angeführten Allgemeinverfügung.
  • Sich auch im Freien nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.


Da noch nicht ausreichend sensibel mit der Situation umgegangen wird, werden auf Anweisung des Landrates ab sofort vermehrt Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt durchgeführt. Deren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger zur Besonnenheit auf und bitte um Verständnis der teils einschneidenden Maßnahmen. Nur durch diese kann die Verbreitung des Virus verlangsamt werden, und nur so besteht eine reelle Chance, dass allen Hilfesuchenden in den Krankenhäusern auch geholfen werden kann.

Neben Gesundheit wünsche ich Ihnen allen das nötige Durchhaltevermögen, um die nächsten Wochen oder Monate gut zu überstehen.

 

Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim

Symbol Beschreibung Größe
Zweite Eindämmungsverordnung
Zweite Eindämmungsverordnung vom 24.03.2020
4.9 MB
Begründung
Begründung zur Zweiten Eindämmungsverordnung vom 24.03.2020
0.3 MB
Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 22.03.2020
0.2 MB
Pressemitteilung
Pressemitteilung zu weiteren Ausgangsbeschränkungen
0.1 MB
Antrag auf Notbetreuung
0.3 MB

© Michael Dauster E-Mail

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