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Informationen zur Nutzung des Naturbades Rehmsdorf

Informationen zur Nutzung des Naturbades Rehmsdorf

Mit Allgemeinverfügung vom 31.03.2021 zur Aufhebung des Betretungs- und Benutzungsverbotes nach der Böschungsrutschung am Naturbad Rehmsdorf wird das Gelände wieder für eine öffentliche Nutzung frei gegeben. Das Gelände kann für Spaziergänge in der Natur oder auch für Ortsfeste genutzt werden.

Einen offiziellen Badebetrieb wird es in der Zukunft nicht mehr geben. Aus der Gesetzes- und Rechtslage ergibt sich, dass es sich beim ehemaligen Naturbad um ein sogenanntes Gewässer ohne Gemeingebrauch handelt. Zu den Befugnissen, die vom Gemeingebrauch umfasst sind, gehört unter anderem auch das Baden. So ist das Baden in Gewässern ohne Gemeingebrauch verboten. Wer sich über das Verbot hinwegsetzt, badet auf eigenes Risiko.

Die Gemeindeverwaltung weist mit dieser Information alle Einwohnerinnen und Einwohner ausdrücklich auf das Badeverbot im See des ehemaligen Naturbades Rehmsdorf hin. Bitte beachten Sie auch, dass derjenige, der sich über das Verbot hinwegsetzt, auf eigenes Risiko badet.

Die Gemeindeverwaltung wird vorerst auf das Aufstellen von entsprechenden Hinweisschildern zum Badeverbot verzichten. Sollte sich im Laufe der Zeit ein anderer Handlungsbedarf ergeben, wird die Gemeindeverwaltung die Sachlage neu betrachten und bewerten.

 

Buchheim
Bürgermeister

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Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Betretungs- und Benutzungsverbotes
0.3 MB

© Michael Dauster E-Mail

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