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Kitabetrieb ab 02.06.

Kitabetrieb ab 02.06.

Liebe Eltern,
liebe Kinder,

endlich ist es soweit. Ab 02.06. kehren wir wieder ein großes Stück zur Normalität in unseren Kindertagesstätten zurück.
Alle angemeldeten Kinder dürfen ab dann die Einrichtungen wieder besuchen. Ein Antrag auf Notbetreuung ist hierzu nicht mehr notwendig. Einige Einschränkungen gibt es durch die Sechste Eindämmungsverordnung und eines Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zum eingeschränkten Regelbetrieb in den Kitas des Landes dennoch.

Um die Einschränkungen zur Gewährleistung der Hygiene im Interesse aller einhalten und den Betrieb der Kitas aufrechterhalten zu können, bedarf es auch Ihrer Mitwirkung:

  • Bitte teilen Sie den Betreuungskräften Ihrer Kita so genau wie möglich mit, von wann bis wann Ihre Kinder täglich betreut werden sollen
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Betreuungskräfte, insbesondere beim Bringen und Abholen Ihrer Kinder
  • Melden Sie Ihr Kind selbständig wieder bei Ihrem Essensversorger an
  • Haben Sie Verständnis, dass Ihnen und den Kindern noch nicht wieder alle gewohnten Angebote zur Verfügung stehen, insbesondere das Feste und Feierlichkeiten sowie offene Gruppenarbeit in den Kitas noch nicht wieder möglich sind
  • Halten Sie sich vor und innerhalb der Kita an die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln, und halten Sie Ihren Aufenthalt so kurz wie möglich
  • Und am wichtigsten: Schenken Sie dem Betreuungspersonal mehr denn je ein Lächeln oder ehrliches Danke, da diese aufgrund der vielen Vorgaben stärker belastet sind als sonst


Bleibt noch eine wichtige Einschränkung:
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 26.05.2020 dürfen wir Ihr Kind nur betreuen, wenn das Kind, und die mit ihm im Hausstand lebenden Personen, frei von Erkältungs- und Covid-19-Symptomen sind. Hierzu zählen z.B. erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen und Durchfall.

Bitte erklären Sie hierzu gegenüber dem Betreuungspersonal jeden Tag bei Abgabe Ihres Kindes, dass dieses, und die mit ihm lebenden Personen, frei von diesen Symptomen sind. Ihre Erklärung wird dokumentiert. Ebenso die Anwesenheit Ihres Kindes in der Einrichtung um eventuelle Infektionsketten nachverfolgen zu können.

Sofern unser Betreuungspersonal oben genannte Symptome beim Bringen oder im Laufe des Tages feststellt, ist es durch die Verwaltung angewiesen die Betreuung des betroffenen Kindes abzulehnen, bzw. es abholen zu lassen.

Im Hort gelten dieselben Regelungen wie in der Kita. Die Erklärung der Symptomfreiheit erfolgt hier jedoch mittels schriftlicher Bestätigung. Die hierzu benötigten Vordrucke erhalten Sie, bzw. Ihre Kinder, im Hort oder nachstehend zum herunterladen.

Die Grundschulen werden bis zum 15.06.2020 ebenfalls wieder in den Normalbetrieb mit Einschränkungen wechseln. Alle Kinder sollen dann wieder in ihren regulären Klassen von einer festen Lehrkraft unterrichtet werden. Über die Art der Umsetzung und den Zeitpunkt der Aufnahme des Normalbetriebes entscheidet die jeweilige Schule selbst. Genauere Informationen erhalten die Eltern daher per Elternbrief von den Grundschulen.
Für weiterführende Schulen gelten abweichende Regelungen. Eltern die Bedenken wegen des Infektionsrisikos haben, können mittels begründeter Erklärung gegenüber der Schule die Beschulung im Fernunterricht beantragen.


Ansonsten freue ich mich wieder alle Kinder in unseren Kitas und Grundschulen begrüßen zu dürfen und wünsche allen Einwohnern der Gemeinde Elsteraue beste Gesundheit.

 

Andreas Buchheim
Bürgermeister

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Formular Gesundheitsbestätigung
Formular zur Vorlage im Hort
49 KB

© Michael Dauster E-Mail

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