Mikrozensus 2017
Mikrozensus 2017 hat begonnen Rund 12.000 Haushalte werden befragt
Seit Jahresbeginn 2017 erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt. Mit diesem Brief wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als kleine Volkszählung (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung.
Nach einem sog. statistisch-mathematischem Zufallsverfahren werden Straßenzüge und Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen ausgelosten Gebäuden wohnen, werden i. d. R. bis zu viermal in fünf aufeinanderfolgenden Jahren befragt.
Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 07.12.2016 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S. 2826).
Nach § 13 Mikrozensusgesetz i. V. m. § 15 Bundesstatistikgesetz besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht (vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen).
Das statistische Landesamt Sachsen-Anhalt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2017 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkäsen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.