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Nutzung der Sportstätten und Sportplätze

Nutzung der Sportstätten und Sportplätze

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 08.03.2021 trat die 10. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Trotz weiterhin geltender Kontaktbeschränkungen, wird darin die Nutzung der Sportstätten für ausschließlich folgende Aktivitäten wieder ermöglicht:  

  • Durchführung von Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Freien in Gruppen bis höchstens 20 Personen, einschließlich des Trainers,
  • Durchführung von Trainingsbetrieb des organisierten, kontaktfreien Sports von Erwachsenen im Freien in Kleingruppen bis höchstens fünf Personen, einschließlich des Trainers

Für diesen zugelassenen Sportbetrieb gelten folgende Einschränkungen gemäß § 8 Absatz 2 der 10. SARS-CoV-2-EindV:

  • die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht
  • Hygieneanforderungen, insbesondere die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten
  • Zuschauer sind nicht zugelassen.


Unter der Voraussetzung, dass das der Gemeinde vorliegende Hygienekonzept der einzelnen Vereine ebenso verpflichtend eingehalten wird, wie die genannten, geltenden Hygienevorschriften der 10. Eindämmungsverordnung, wird die Gemeinde Elsteraue als zuständiger Träger die Sportstätten für die o.g. Nutzung wieder freigeben.

Ein erneuter, gesonderter Antrag ist dazu nicht nötig; die betroffenen Vereine werden durch die Gemeinde in den nächsten Tagen schriftlich darüber informiert.


Kontaktfreier Sport =

Was unter kontaktfreiem Sport zu verstehen ist, ist nicht genau definiert. Das Internetportal Sportbuzzer zitiert den Landessportbund Sachsen hierzu hier wie folgt: "Kontaktfrei bedeutet ohne Berührung der Sportler. Auch eine Hilfestellung, die einen Körperkontakt erfordert, ist dabei nicht gestattet" ... "Beispiele: Badminton- oder Tennisspiel Einzel ist kontaktfrei, Doppel ist Kontaktsport. Bahnenlauf ist kontaktfrei, Lauftraining ohne Bahneinteilung ist Kontaktsport. Pass- oder Torschusstraining für Fußball- oder Hockeyspiele ist kontaktfrei, Zweikampftraining oder Spielbetrieb ist Kontaktsport." Quelle: sportbuzzer.de

 

Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim


© Michael Dauster E-Mail

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