Öffentliche Bekanntmachung des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“
Zur Erfüllung des § 55 Abs. 2 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.03.2011 i.d.g.F. gibt der Unterhaltungsverband „Weiße Elster“ hiermit den Aufruf zur Mitarbeit als Berufene/Berufener in der Verbandsversammlung bekannt. Vor der Berufung sind Vorschläge für die zu Berufenen von den Interessenverbänden der Eigentümer und Nutzer einzuholen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Interessenverbände der Eigentümer und Nutzer der zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke innerhalb eines Monats vom Tag der Veröffentlichung an Vorschläge beim jeweiligen Verband abgeben können.
Für jeden vorgeschlagenen Berufenen ist ein persönlicher Stellvertreter zu benennen.
Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen und müssen enthalten:
Name, Vorname, Wohnort, Eigentümer oder/und Nutzer im Verbandsgebiet, Interessenverband mit Anschrift sowie Einverständniserklärung
Die Interessenten melden sich bitte beim Unterhaltungsverband „Weiße Elster“, Lindenallee 20, 06712 Zeitz.
gez. Schenk gez. Klenke
Verbandsvorsteher Geschäftsführerin
Zeitz, 27.11.2024