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Öffnung der Gastronomie auf Antrag

Öffnung der Gastronomie auf Antrag

Nach § 6a der aktuellen Eindämmungsverordnung können Speisewirtschaften im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ab dem 22.05.2020 unter bestimmten Voraussetzungen für den Publikumsverkehr nur an Tischen im Innen- und Außenbereich geöffnet werden.

Eine Öffnung ist auf Antrag bereits ab dem 18.05.2020 zulässig, da der Landkreis für den gesetzlichen Feiertag (am 21.05.2020) ein allgemeines Sicherheitskonzept erstellt hat.

Das Verfahren zur Antragsstellung entnehmen Sie bitte der Seite des Burgenlandkreises:
https://corona.burgenlandkreis.de/de/coronanews/antragsstellung-fuer-gastronomen-nun-online-moeglich.html

© Michael Dauster E-Mail

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