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Quarantäne für Reiserückkehrer
Für Einwohnerinnen und Einwohner des Burgenlandkreises sowie Personen, die sich auf dem Gebiet des Burgenlandkreises aufhalten, die sich seit dem 1. April 2020 im Ausland aufgehalten haben, wird eine Absonderung für die Dauer von 14 Tagen in Form einer häuslichen Quarantäne angeordnet.
Die Absonderung beginnt unverzüglich ab dem Zeitpunkt des Eintritts in das Gebiet des Burgenlandkreises und endet am Ende des 14. Tages nach Einreise in das Gebiet des Burgenlandkreises.
Von dieser Anordnung ausgenommen sind solche Personen, die beruflich innerhalb des Schengen-Raumes oder innerhalb der Grenzen der Europäischen Union reisen.
Die komplette Allgemeinverfügung finden Sie nachstehend:
Symbol | Beschreibung | Größe |
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20200407_Allgemeinverfügung_5.pdf |
0.2 MB |