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Straßenausbaubeiträge

Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

da das Thema Straßenausbaubeiträge in den letzten Wochen für einigen Unmut gesorgt und einige Fragen aufgeworfen hat, möchten wir Ihnen auf diesem Weg noch einmal die Vorgehensweise von der Gemeinde Elsteraue für die Straßenbaumaßnahme Rehmsdorf, Robert-Koch-Straße, Heinrich-Zille-Straße, Neusiedlerweg (teilweise) erläutern.

Gemäß § 6d Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) haben die Gemeinden die später Beitragspflichtigen rechtzeitig vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme zu informieren und über die zu erwartende Kostenbelastung zu unterrichten.

Dies ist mit der Anliegerversammlung in Rehmsdorf am 27.11.2018 erfolgt. Da es sich bei den angekündigten Kosten in 2018 allerdings nur um Ergebnisse einer groben Kostenermittlung handelte, und ein Fördermittelbescheid noch nicht vorlag, hat sich die Gemeinde in der Versammlung dazu verpflichtet die Anlieger vor Baubeginn über die dann tatsächlich zu erwartenden Beitragskosten zu informieren. Aus diesem Grund wurden in der 35. KW 2020 die Vorankündigungen an die Anwohner verschickt, jedoch mit dem Hinweis, dass es sich hierbei um keine Kostenbescheide handelt und sich die Rechtslage womöglich noch ändern könnte.

Die Landesregierung plant seit längerem die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2020 und stellt den Gemeinden die Erstattung der dann fehlenden Beiträge in Aussicht. Dies wäre zwingend erforderlich, da die Baumaßnahme andernfalls nicht finanziert werden kann.

Sollte die Landesregierung dem Gesetzesentwurf wie oben genannt zustimmen, würde die Gemeinde Elsteraue selbstverständlich keine Beiträge erheben. Somit müsste auch niemand zahlen.

Auch bis zu dieser Entscheidung werden seitens der Gemeinde Elsteraue keine Beiträge erhoben. Für den Fall, dass sich die Landesregierung doch gegen den Gesetzesentwurf entscheidet, oder diesen entscheidend ändert, waren und sind die Vorankündigungen dennoch nötig. In diesem Fall müsste neu über die Erhebung der Beiträge entschieden werden.

Wir hoffen damit etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim

 

© Michael Dauster E-Mail

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