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Unternehmensförderung zur Ausbildung

Unternehmensförderung zur Ausbildung

Um Ausbildungsplätze zu sichern, können kleine bis mitllere Unternehmen Zuschüsse beantragen. Hiezu stellt der Bund mittels einer Richtlinie entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung.

Die Richtlinie verfolgt insbesondere das Ziel, dass kleine und mittlere Unternehmen durch Zuschüsse unterstützt werden, die Zahl der Auszubildenden zu erhalten oder auszubauen, auch während der Kurzarbeit Ausbildungsaktivitäten fortzusetzen und Auszubildende aus insolventen Unternehmen zu übernehmen. Hierfür stehen bis zu 410 Mio. Euro zur Verfügung. Die Richtlinie umfasst vier Förderbereiche:

  1. Die Ausbildungsprämie können Unternehmen erhalten, die neue Ausbildungsverträge abschließen und so ihr Ausbildungsniveau der vergangenen Jahre aufrechterhalten. Sie beträgt einmalig 2.000 Euro pro Ausbildungsvertrag.
  2. Die Ausbildungsprämie plus unterstützt Unternehmen, die ihr Ausbildungsniveau in diesem Jahr sogar ausweiten wollen und mehr Auszubildende suchen. Sie beträgt ein-malig 3.000 Euro pro Ausbildungsvertrag.
  3. Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung soll Unternehmen helfen, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden. Der Zuschuss beträgt 75 % der Ausbildungsvergütung für jeden Auszubildenden je Monat.
  4. Die Übernahmeprämie unterstützt Unternehmen, die Auszubildende aus insolventen Unternehmen übernehmen. Die Prämie beläuft sich auf einmalig 3.000 Euro pro Aus-bildungsvertrag.

 

Die Verwaltung des Programms wurde der Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen. Die Antragsunterlagen für die Arbeitgeber sollen auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de im Bereich für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Bekanntmachung.

Quelle: Schreiben des SGSA vom 20.08.2020

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Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Bekanntmachung im Bundesanzeiger
0.4 MB

© Michael Dauster E-Mail

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