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Versteigerung von Fundsachen – Aufruf zur Abgabe von Geboten

Die Gemeinde Elsteraue versteigert Fundsachen, welche nach Ablauf der Frist von 6 Monaten gemäß § 973 Abs. 1 BGB vom Eigentümer nicht abgeholt worden sind und zusätzlich Inventar der Gemeinde Elsteraue, welches nicht mehr benötigt wird.

Angebote können in der Zeit vom 01.11.2021 bis zum 05.11.2021 (bis 11 Uhr) abgegeben werden. In diesem Zeitraum können Sie im Bürgerbüro (Zimmer 16) der Gemeinde Elsteraue Ihr Höchstgebot für die Gegenstände abgeben, welche Sie ersteigern möchten. Das Höchstgebot zu diesem Gegenstand erhält mit Ablauf der Frist den Zuschlag.

Es werden folgende Gegenstände versteigert:

-          1 Kinderfahrrad

-          2 Feuerwehranhänger

Alle zu versteigernden Gegenstände sind hier in Bildern ersichtlich und können vorab während der Öffnungszeiten der Verwaltung in Augenschein genommen werden. Vereinbaren Sie bitte dazu einen Termin mit Frau Richter unter der Telefonnummer: 03441/226-168.

Die Gebote, welche ausschließlich im angegebenen Zeitraum abgegeben werden können, sind in schriftlicher Form persönlich im Bürgerbüro, per E-Mail unter richter@gemeinde-elsteraue.de oder per Post bei der Gemeinde Elsteraue, Bürgerbüro, Hauptstraße 30, 06729 Elsteraue, abzugeben. Neben Ihrem Höchstgebot hinterlassen Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Adresse und Telefonnummer. Sie werden benachrichtigt, sobald Sie ein Gegenstand ersteigert haben.

Nach erfolgter Versteigerung können Sie den ersteigerten Gegenstand persönlich ab dem 08.11.2021 im Bürgerbüro (Zimmer 16) bzw. am Standort des zu versteigerten Inventars abholen.

Buchheim
Bürgermeister

Versteigerung von Fundsachen – Aufruf zur Abgabe von Geboten

© Ronny Hoffmann E-Mail

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