Wahl einer Schiedsperson für die Gemeinde Elsteraue
Zur notwendigen Wahl einer Schiedsperson unserer Schiedsstelle sucht die Gemeinde Elsteraue eine Person, die sich als ehrenamtlich tätige Schiedsperson engagieren will.
Das Amt der Schiedsperson kann jeder übernehmen, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, in der Gemeinde Elsteraue wohnt und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Näheres regelt das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Eine Schiedsperson wird vom Gemeinderat der Gemeinde Elsteraue gewählt. Die Bestellung erfolgt durch das Amtsgericht Zeitz. Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört die gütliche Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in den gesetzlich bestimmten Fällen. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Elsteraue, die an der Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sind, können sich bei der
Gemeinde Elsteraue
Bürgermeister
Hauptstraße 30
06729 Elsteraue
Die Bewerbung sollte enthalten:
Name und Vorname (ggf. Geburtsname)
Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf
Außerdem sollten die Bewerber kurz schildern, welche Erfahrungen für die Ausübung des Schiedsamtes eingebracht werden.
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 03441 – 226 127.
Buchheim
Bürgermeister