Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Wer am Sonntag, den 23.02.2025 nicht vor Ort im Wahllokal in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr wählen gehen möchte, kann von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
Wer noch dringend Briefwahlunterlagen benötigt, sollte die persönliche Beantragung im Wahlbüro der Gemeinde Elsteraue vornehmen. Der Antrag auf einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen muss bis spätestens 21.02.2025 – 15.00 Uhr gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht rechtzeitig zugegangen ist oder ihn verloren hat, kann ihm bis zum Samstag, den 22.02.2025 - 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nur in Ausnahmefälle (z. B. bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht) können Briefwahlunterlagen noch bis am Wahlsonntag (23.02.2025) bis 15.00 Uhr beantragt werden.
Wegen der Kurzfristigkeit sollte der Wahlbrief direkt im Wahlbüro abgegeben werden.
Das Wahlbüro der Gemeinde Elsteraue befindet sich in der Gemeindeverwaltung (Zimmer 16/17) in 06729 Elsteraue, Hauptstraße 30 und ist wie folgt geöffnet:
Freitag, den 21.02.2025 | 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Samstag, den 22.02.2025 | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Sonntag, den 23.02.2025 | ab 7.00 Uhr. |
Die Gemeinde Elsteraue ermutigt alle Wahlberechtigten, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und die Zukunft unseres Landes aktiv mitzugestalten.
Fischer
Bürgermeister