Zugang zu Schulen vom BLK eingeschränkt
Sehr geehrte Einwohner,
liebe Eltern,
durch die Änderung der Dritten Corona-Schutzverordnung dürfen die Schulen im Burgenlandkreis nur noch von Kindern, Lehrern und andere Personen betreten werden, die per Einwilligung an den Corona-Tests der Schulen teilnehmen. Diese weitreichende Einschränkung gilt verbindlich ab 08.04.2021, aber auch schon davor werden die Eltern, die Ihre Einwilligung zum Test nicht erteilen wollen, vom Burgenlandkreis gebeten ihre Kinder zu Hause zu betreuen.
Da die Einschränkungen das Schulgelände betreffen, ist auch der Hort der Gemeinde Elsteraue betroffen. Alle Eltern die noch keine Einwilligung zum Testen ihrer Kinder gegeben haben, können dies natürlich jederzeit nachholen. Sofern keine Einwilligung vorliegt, dürfen Ihre Kinder unsere Schulgelände leider nicht mehr betreten und wechseln in den Distanzunterricht.
Buchheim
Bürgermeister
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Elternbrief Elternbrief des Burgenlandkreises zum Schulbetrieb nach Ostern |
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3. Corona-Schutzverordnung - Änderung 1 Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung des Burgenlandkreises zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bekämpfung der Coronavirus-Krankheit COVID-19 |
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Test - Einwilligungserklärung Einwilligungserklärung zur Durchführung eines Antigen-Tests („Spuck-Tests“) |
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Test - Kurzbeschreibung Kurzanleitung zur Durchführung eines Antigen-Tests („Spuck-Tests“) |
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