Zurückschneiden von überhängenden Anpflanzungen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bei Kontrollen zu Jahresbeginn durch den Fachbereich Ordnungswesen musste mancherorts festgestellt werden, dass Hecken, Bäume und Sträucher weit über private Grundstücke hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum hineingewachsen sind oder in diesen überhängen.
Um sowohl den Auto- und LKW-Fahrern einen reibungslosen Verkehrsfluss auf den Straßen und Parkplätzen, als auch den Fußgängern und Radfahrern die gefahrlose Nutzung von Geh- und Radwegen zu gewährleisten, ist festgelegt, dass über Straßen ein Lichtraumprofil von 4,50 m und über Gehwegen ein Lichtraumprofil von 2,50 m freizuhalten ist.
Außerdem dürfen Verkehrszeichen nicht verdeckt und Straßenlaternen in ihrer Leuchtwirkung nicht beeinträchtigt werden.
Die Sorgfalt und stetige Fürsorge zur Wahrung dieses Zustandes obliegt dem jeweiligen, an die Straße angrenzenden, Grundstückseigentümer. Dies betrifft auch die Eigentümer unbebauter Grundstücke.
Noch bis Ende Februar ist Zeit, um erhebliche Rückschnitte vorzunehmen. Aber auch nach dem 28.02.2023 sind schonende Schnittarbeiten, welche einen Form- und Pflegeschnitt zum Ziel haben, grundsätzlich zulässig.
Ich möchte Sie folglich noch einmal dafür sensibilisieren zu prüfen, ob Sie Ihrer Pflicht gerecht werden oder ob nicht doch ein Rückschnitt dringend erforderlich ist.
Der Fachbereich Ordnungswesen behält sich vor, Kontrollen durchzuführen und bittet Sie als Grundstückseigentümer, sollten Sie Ihren Pflichten noch nicht nachgekommen sein, diese zu erfüllen.
Buchheim
Bürgermeister