Aufgrund der hohen Infektionszahlen werden die Schulen im Kreis nicht wie angekündigt am 01.03. mit dem Präsenzunterricht starten. Wie es weitergeht, steht noch nicht fest.
Die 4. Verordnung zur Änderung der 9. Eindämmungsverordnung tritt am 14. Februar in Kraft. Was dann bis zum 10. März gilt, lesen Sie hier im Überblick.
Wegen der deutlich gesunkenen Inzidenz hat der Landrat u.a. die Ausgangssperre durch Änderung der Einschränkungs- und Corona-Schutzverordnung aufgehoben.