Durch die 17. Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises gilt jetzt die Pflicht zur Selbstquarantäne für Infizierte und vom Gesundheitsamt festgestellte Erstkontakte.
Ab voraussichtlich 15.11.2020 können von den Corona-Einschränkungen besonders betroffene Unternehmen, Selbständige und Vereine Abschlagszahlungen der Novemberhilfen beantragen.
Gestern hat das Land die Änderung der Achten Eindämmungsverordnung beschlossen, welche heute in Kraft tritt. Die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.