Um die Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest zu verhindern, sind beim Auffinden krankheitsverdächtiger Wildschweine die Jäger, und von diesen das Veterinäramt des Burgenlandkreises zu verständigen.
Erneut haben sich am vergangenen Wochenende Probleme bei der Zustellung des Bekanntmachungsblattes ergeben. Wir bitten alle Betroffenen, sich in der Verwaltung zu melden.
Durch die 17. Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises gilt jetzt die Pflicht zur Selbstquarantäne für Infizierte und vom Gesundheitsamt festgestellte Erstkontakte.