Die aktuellen Verordnungen von Land und Kreis führen zu einer Verlängerung der Schulschließung und Notbetreuung in Kita und Hort bis zunächst 14.02.2021.
Da der Burgenlandkreis mittlerweile die höchste Inzidenz Deutschlands aufweist, hat der Landrat am 24.01. und 25.01.2021 die Einschränkungsverordnung und die Corona-Schutz-Verordnung geändert. Daraus ergeben sich leider weitere Einschränkungen.
Die 3. Verordnung zur Änderung der 9. Eindämmungsverordnung tritt am 25. Januar in Kraft. Was dann bis zum 14. Februar gilt, lesen Sie hier im Überblick.
Im Januar sollen Elternbeiträge wieder nur von Eltern erhoben werden, die die Notbetreuung in Kita oder Hort für ihre Kinder in Anspruch genommen haben.
Die 2. Verordnung zur Änderung der 9. Eindämmungsverordnung tritt am 11. Januar in Kraft. Was dann bis zum 31. Januar gilt, lesen Sie hier im Überblick.
der Burgenlandkreis informiert darüber, dass sämtliches Geflügel von allen privaten und gewerblichen Geflügelhaltern ab 16. Dezember 2020, in den Gebieten der Städte Weißenfels und Lützen, einschließlich aller Ortsteile dieser Städte ... mehr...